Die Entwicklung der Medien- und Informationsgüterindustrie hat wiederholt neuartige Immaterialgüter und Verwertungsformen hervorgebracht. Der Verlust der physischen oder technologischen Herrschaft über unkörperliche Güter warf dabei stets die Frage nach rechtlicher Schutzgewährung auf, wie sich gegenwärtig in der Diskussion um das deutsche und das prospektive europäische Verlegerleistungsschutzrecht zeigt. Benedikt Flöter untersucht mittels rechtsvergleichender und rechtsökonomischer Methoden die Schutzbegründungen für Immaterialgüter im deutschen und US-amerikanischen Wettbewerbsrecht. Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse wird ein wettbewerbsrechtlicher Investitionsschutztatbestand entwickelt, der unter strengen Anforderungen im Vorfeld des legislativen Tätigwerdens neuartigen Immaterialgütern Schutz vor drohendem Marktversagen gewähren könnte, ohne das bestehende Anreizsystem des Immaterialgüterrechts zu unterlaufen. Geboren 1984; Studium der Rechtswissenschaften in Konstanz, Warwick (UK) und Bonn; 2010 Erstes Juristisches Staatsexamen; Promotionsstudium in Bonn und Chicago (USA); Rechtsreferendariat am OLG Hamburg; seit 2016 Rechtsanwalt in Hamburg.
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