In den letzten Jahrzehnten lässt sich ein härteres Durchgreifen der Polizei, eine Verschärfung des Strafrechts und ein teils massiver Anstieg der Gefangenenzahle in allen liberalen Demokratien beobachten. Ein neuer Wille zum Strafen greift um sich, wie Didier Fassin in seinem brisanten Buch nachweist.
Um dieses Moment des Strafen zu verstehen, geht Fassin drei zentralen Fragen nach: Was ist Strafen? Warum strafen wir? Und wen bestrafen wir? Anhand zahlreicher Fallbeispiele vergleicht er die faktische Praxis des Strafens mit klassischen Theorien des liberalen Rechtsstaats und zieht historische sowie ethnologische Forschungen zu anderen Kulturen des Strafens heran. Es zeigt sich: Die realen Strafpraktiken weichen stark von den liberalen Idealvorstellungen ab. Sie geben den Blick frei auf einen hochgradig ungerechten und diskriminierenden Repressionsapparat, der die dunkle Seite der gegenwärtigen neoliberalen Gesellschaften bildet, mit deren Siegeszug er zeitlich und geographisch korreliert. Ein auf ethnographischer Forschung sowie theoretischen Einsichten basierendes und zugleich in seinen Fallgeschichten erschütterndes Buch.
Um dieses Moment des Strafen zu verstehen, geht Fassin drei zentralen Fragen nach: Was ist Strafen? Warum strafen wir? Und wen bestrafen wir? Anhand zahlreicher Fallbeispiele vergleicht er die faktische Praxis des Strafens mit klassischen Theorien des liberalen Rechtsstaats und zieht historische sowie ethnologische Forschungen zu anderen Kulturen des Strafens heran. Es zeigt sich: Die realen Strafpraktiken weichen stark von den liberalen Idealvorstellungen ab. Sie geben den Blick frei auf einen hochgradig ungerechten und diskriminierenden Repressionsapparat, der die dunkle Seite der gegenwärtigen neoliberalen Gesellschaften bildet, mit deren Siegeszug er zeitlich und geographisch korreliert. Ein auf ethnographischer Forschung sowie theoretischen Einsichten basierendes und zugleich in seinen Fallgeschichten erschütterndes Buch.
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Frankfurter Allgemeine Zeitung | Besprechung von 12.01.2019Gefängnisse sind keine Läuterungsorte
Gegen den Hang des Populismus, Macht zu demonstrieren: Didier Fassin erklärt, warum Strafen nur eine Notlösung ist
Warum strafen wir? Weshalb finden wir es richtig, Menschen jahrelang hinter hohen Mauern verschwinden zu lassen, wo sie häufig einem Milieu ausgesetzt sind, in dem sich alles andere leichter lernen lässt als rechtstreues Verhalten? Zwar sind Antworten auf die Frage nach dem Recht zum Strafen rasch bei der Hand, sei es in Gestalt des vergeltungstheoretischen "Weil er verbrochen hat" oder in Form des präventionstheoretischen "Weil dadurch künftige Straftaten verhindert werden". So routiniert diese Begründungsformeln aber auch vorgetragen, immer weiter verfeinert und gegen Kritik verteidigt werden, so wenig vermögen sie die aus Grauen und einer eigentümlichen Befriedigung zusammengesetzte Faszination zu erklären, die viele Menschen beim Anblick eines in Handschellen aus dem Gerichtssaal oder gar in den Hinrichtungsraum geführten Straftäters empfinden.
Nietzsche bezeichnet die heimliche Freude, einen anderen bestraft zu sehen, mitzuerleben, wie er in seiner sozialen, äußerstenfalls auch in seiner physischen Existenz vernichtet wird, als "das Wohlgefühl, seine Macht an einem Machtlosen unbedenklich auslassen zu dürfen, die Wollust de faire le mal pour le plaisir de le faire". Der französische Sozialanthropologe Didier Fassin stellt sich schon mit dem Titel seines Buchs in die Tradition von Nietzsches Schule des Verdachts. Der "Wille zum Strafen" beinhaltet in seinen Worten einen "mehr oder weniger verdrängten Trieb", einen sich der rationalen Überprüfung widersetzenden "dunklen Anteil" in Gestalt des Genusses an der gezielten Herbeiführung fremden Leids.
In grausamen Bestrafungsformen, die man, wie Fassin an Beispielen vorwiegend aus dem amerikanischen Justizsystem darlegt, keineswegs nur in der Vergangenheit, sondern auch heute noch an vielen Stellen der Welt findet, bricht nach Fassins Auffassung die Lust an der Demütigung und Vernichtung anderer durch, die zur Institution des Bestrafens so untrennbar gehöre wie der Schatten zum Licht. Anthropologisch zwingend ist die Verknüpfung von Strafe und Leiden nach Fassin allerdings nicht. Im antiken und germanischen Recht habe die Beilegung von Streitigkeiten eher auf Kompensation als auf Rache beruht. Erst unter dem Einfluss des Christentums sei das gezielte Leiden-Machen in den Vordergrund getreten. Im christlichen Erlösungsdenken komme dem Leiden eine zentrale Stellung zu; nach dem Vorbild Christi kaufe es von der begangenen Verfehlung frei. Demzufolge ermögliche nur das Auf-sich-Nehmen von Leiden die Entsühnung des Schuldigen. Dieses Begründungsmuster sei im affektiven Haushalt westlicher Gesellschaften so tief verankert, dass es auch die Säkularisierung des Strafens weitgehend unbeschadet überlebt habe und bis heute den ideologischen Rahmen für die soziale Bewältigung gravierender Ordnungsstörungen darstelle.
Rechtsgeschichtlich gesehen, bewegt Fassin sich mit seiner "pönalen Theologie" zwar auf dünnem Eis. Dem Delinquenten zur Erlösung zu verhelfen war beim Strafen nie die Hauptsache. Im Vordergrund standen vielmehr Belange der politischen Gemeinschaft. Der durch die Missetat entstandene Riss im Weltgebäude sollte gekittet und die durch den Verbrecher herausgeforderte Autorität des Herrschers befestigt werden.
Fassins These vom nicht vollständig wegdiskutierbaren Rest an Irrationalität bei der Zufügung von Strafleiden verliert durch diese Korrektur allerdings nichts von ihrer Überzeugungskraft, im Gegenteil. Die Herkunft der Strafe aus dem Bestreben nach Autoritätswahrung weist vielmehr darauf hin, dass das Bestrafen aller rechtsstaatlichen Einhegung zum Trotz bis heute im Kern eine Machtdemonstration geblieben ist. E zeigt sich gerade daran, dass das dem Täter zugemutete Strafleiden in vielen Fällen keinen greifbaren Nutzen, ja sogar offenkundig schädliche Effekte hervorbringt.
Die dunkle Seite der Strafgewalt erstreckt sich nicht nur auf ihre Existenz als solche, sondern auch auf ihre konkrete Handhabung. Wer wird strafrechtlich verurteilt, und welche Selektionsmechanismen spielen dabei eine Rolle? Allgemein bekannt ist, dass Männer aus den unteren gesellschaftlichen Schichten und aus Migrantenfamilien unter den strafrechtlich Verurteilten und namentlich in der Gefängnispopulation stark überrepräsentiert sind. An der Spitze der westlichen Nationen stehen dabei einmal mehr die Vereinigten Staaten. Wie Fassin darlegt, liegt dort die Wahrscheinlichkeit, vor dem 35. Lebensjahr schon einmal im Gefängnis gewesen zu sein, bei den männlichen Weißen bei knapp drei Prozent und bei den männlichen Schwarzen bei rund zwanzig Prozent. Bei denjenigen Schwarzen, die über keinen höheren Schulabschluss verfügen, erreicht sie ungefähr sechzig Prozent.
Ein Justizsystem, das derart selektiv straft, lässt sich gegenüber denen, die auf der falschen Seite der soziorassischen Demarkationslinie aufwachsen, nicht mehr als legitim begründen. Zu Recht macht Fassin geltend, dass die Theorie zu derartigen Befunden nicht einfach schweigen darf. Ein Strafrechtsidealismus, der im Namen einer kantisch oder hegelianisch interpretierten Vernunftallgemeinheit über derartige Befunde hinwegsegelt, muss sich vielmehr den Vorwurf gefallen lassen, nicht nur weltfremd, sondern sogar zynisch zu sein.
Worin besteht demgegenüber die Aufgabe einer kritischen Theorie des Strafens, so wie sie Fassin vorschwebt? Eine solche Theorie ist nach seiner allerdings nur skizzenhaften Darstellung normativ ambitioniert und wirklichkeitsgesättigt zugleich. Sie unterschätzt "weder die Realität der Verbrechen in all ihren Formen noch die Störung der Ordnung, die diese in einer Gesellschaft hervorrufen".
Da sie um das rational niemals gänzlich zu domestizierende Gewaltpotential im Strafen weiß, sucht sie aber "eine Bresche in die große Menge der falschen Selbstverständlichkeiten zu schlagen, die sich angesammelt haben und die unbegrenzte Ausweitung der sozialen Institution erlaubten, mit der die Gesellschaften der Gegenwart auf ganz verschiedene Störungen ihrer moralischen oder rechtlichen Ordnung reagieren, als ob ihnen die Phantasie oder der Mut fehlen würde, sich andere vorzustellen". Das Strafen ist eine Notlösung, die unter dem Strich mehr Schlechtes als Gutes bewirkt und den Strafenden stets über den Kopf zu wachsen droht. Von ihm sollte daher nur mit großer Zurückhaltung und ohne jede Selbstgerechtigkeit Gebrauch gemacht werden.
Der derzeit grassierende Strafrechtspopulismus, in dem die Kriminalitätsfurcht einer alternden und mit einem rasanten Fortfall bisheriger Selbstverständlichkeiten konfrontierten Bevölkerung sich mit dem Interesse der Massenmedien an der Dramatisierung einzelner Verbrechensfälle und dem Bestreben von Rechtspolitikern nach persönlichen Profilierung zu einer sich wechselseitig verstärkenden Hysterisierungsspirale verbindet, weist freilich in die entgegengesetzte Richtung. Bloße Worte sind dagegen machtlos. Aber immerhin erlaubt Fassins Buch dem strafrechtlich Interessierten, besser zu begreifen, was er nicht ändern kann.
MICHAEL PAWLIK
Didier Fassin: "Der Wille zum Strafen".
Aus dem Französischen von Christine Pries. Suhrkamp Verlag, Berlin 2018. 206 S., geb., 25,- [Euro].
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
Gegen den Hang des Populismus, Macht zu demonstrieren: Didier Fassin erklärt, warum Strafen nur eine Notlösung ist
Warum strafen wir? Weshalb finden wir es richtig, Menschen jahrelang hinter hohen Mauern verschwinden zu lassen, wo sie häufig einem Milieu ausgesetzt sind, in dem sich alles andere leichter lernen lässt als rechtstreues Verhalten? Zwar sind Antworten auf die Frage nach dem Recht zum Strafen rasch bei der Hand, sei es in Gestalt des vergeltungstheoretischen "Weil er verbrochen hat" oder in Form des präventionstheoretischen "Weil dadurch künftige Straftaten verhindert werden". So routiniert diese Begründungsformeln aber auch vorgetragen, immer weiter verfeinert und gegen Kritik verteidigt werden, so wenig vermögen sie die aus Grauen und einer eigentümlichen Befriedigung zusammengesetzte Faszination zu erklären, die viele Menschen beim Anblick eines in Handschellen aus dem Gerichtssaal oder gar in den Hinrichtungsraum geführten Straftäters empfinden.
Nietzsche bezeichnet die heimliche Freude, einen anderen bestraft zu sehen, mitzuerleben, wie er in seiner sozialen, äußerstenfalls auch in seiner physischen Existenz vernichtet wird, als "das Wohlgefühl, seine Macht an einem Machtlosen unbedenklich auslassen zu dürfen, die Wollust de faire le mal pour le plaisir de le faire". Der französische Sozialanthropologe Didier Fassin stellt sich schon mit dem Titel seines Buchs in die Tradition von Nietzsches Schule des Verdachts. Der "Wille zum Strafen" beinhaltet in seinen Worten einen "mehr oder weniger verdrängten Trieb", einen sich der rationalen Überprüfung widersetzenden "dunklen Anteil" in Gestalt des Genusses an der gezielten Herbeiführung fremden Leids.
In grausamen Bestrafungsformen, die man, wie Fassin an Beispielen vorwiegend aus dem amerikanischen Justizsystem darlegt, keineswegs nur in der Vergangenheit, sondern auch heute noch an vielen Stellen der Welt findet, bricht nach Fassins Auffassung die Lust an der Demütigung und Vernichtung anderer durch, die zur Institution des Bestrafens so untrennbar gehöre wie der Schatten zum Licht. Anthropologisch zwingend ist die Verknüpfung von Strafe und Leiden nach Fassin allerdings nicht. Im antiken und germanischen Recht habe die Beilegung von Streitigkeiten eher auf Kompensation als auf Rache beruht. Erst unter dem Einfluss des Christentums sei das gezielte Leiden-Machen in den Vordergrund getreten. Im christlichen Erlösungsdenken komme dem Leiden eine zentrale Stellung zu; nach dem Vorbild Christi kaufe es von der begangenen Verfehlung frei. Demzufolge ermögliche nur das Auf-sich-Nehmen von Leiden die Entsühnung des Schuldigen. Dieses Begründungsmuster sei im affektiven Haushalt westlicher Gesellschaften so tief verankert, dass es auch die Säkularisierung des Strafens weitgehend unbeschadet überlebt habe und bis heute den ideologischen Rahmen für die soziale Bewältigung gravierender Ordnungsstörungen darstelle.
Rechtsgeschichtlich gesehen, bewegt Fassin sich mit seiner "pönalen Theologie" zwar auf dünnem Eis. Dem Delinquenten zur Erlösung zu verhelfen war beim Strafen nie die Hauptsache. Im Vordergrund standen vielmehr Belange der politischen Gemeinschaft. Der durch die Missetat entstandene Riss im Weltgebäude sollte gekittet und die durch den Verbrecher herausgeforderte Autorität des Herrschers befestigt werden.
Fassins These vom nicht vollständig wegdiskutierbaren Rest an Irrationalität bei der Zufügung von Strafleiden verliert durch diese Korrektur allerdings nichts von ihrer Überzeugungskraft, im Gegenteil. Die Herkunft der Strafe aus dem Bestreben nach Autoritätswahrung weist vielmehr darauf hin, dass das Bestrafen aller rechtsstaatlichen Einhegung zum Trotz bis heute im Kern eine Machtdemonstration geblieben ist. E zeigt sich gerade daran, dass das dem Täter zugemutete Strafleiden in vielen Fällen keinen greifbaren Nutzen, ja sogar offenkundig schädliche Effekte hervorbringt.
Die dunkle Seite der Strafgewalt erstreckt sich nicht nur auf ihre Existenz als solche, sondern auch auf ihre konkrete Handhabung. Wer wird strafrechtlich verurteilt, und welche Selektionsmechanismen spielen dabei eine Rolle? Allgemein bekannt ist, dass Männer aus den unteren gesellschaftlichen Schichten und aus Migrantenfamilien unter den strafrechtlich Verurteilten und namentlich in der Gefängnispopulation stark überrepräsentiert sind. An der Spitze der westlichen Nationen stehen dabei einmal mehr die Vereinigten Staaten. Wie Fassin darlegt, liegt dort die Wahrscheinlichkeit, vor dem 35. Lebensjahr schon einmal im Gefängnis gewesen zu sein, bei den männlichen Weißen bei knapp drei Prozent und bei den männlichen Schwarzen bei rund zwanzig Prozent. Bei denjenigen Schwarzen, die über keinen höheren Schulabschluss verfügen, erreicht sie ungefähr sechzig Prozent.
Ein Justizsystem, das derart selektiv straft, lässt sich gegenüber denen, die auf der falschen Seite der soziorassischen Demarkationslinie aufwachsen, nicht mehr als legitim begründen. Zu Recht macht Fassin geltend, dass die Theorie zu derartigen Befunden nicht einfach schweigen darf. Ein Strafrechtsidealismus, der im Namen einer kantisch oder hegelianisch interpretierten Vernunftallgemeinheit über derartige Befunde hinwegsegelt, muss sich vielmehr den Vorwurf gefallen lassen, nicht nur weltfremd, sondern sogar zynisch zu sein.
Worin besteht demgegenüber die Aufgabe einer kritischen Theorie des Strafens, so wie sie Fassin vorschwebt? Eine solche Theorie ist nach seiner allerdings nur skizzenhaften Darstellung normativ ambitioniert und wirklichkeitsgesättigt zugleich. Sie unterschätzt "weder die Realität der Verbrechen in all ihren Formen noch die Störung der Ordnung, die diese in einer Gesellschaft hervorrufen".
Da sie um das rational niemals gänzlich zu domestizierende Gewaltpotential im Strafen weiß, sucht sie aber "eine Bresche in die große Menge der falschen Selbstverständlichkeiten zu schlagen, die sich angesammelt haben und die unbegrenzte Ausweitung der sozialen Institution erlaubten, mit der die Gesellschaften der Gegenwart auf ganz verschiedene Störungen ihrer moralischen oder rechtlichen Ordnung reagieren, als ob ihnen die Phantasie oder der Mut fehlen würde, sich andere vorzustellen". Das Strafen ist eine Notlösung, die unter dem Strich mehr Schlechtes als Gutes bewirkt und den Strafenden stets über den Kopf zu wachsen droht. Von ihm sollte daher nur mit großer Zurückhaltung und ohne jede Selbstgerechtigkeit Gebrauch gemacht werden.
Der derzeit grassierende Strafrechtspopulismus, in dem die Kriminalitätsfurcht einer alternden und mit einem rasanten Fortfall bisheriger Selbstverständlichkeiten konfrontierten Bevölkerung sich mit dem Interesse der Massenmedien an der Dramatisierung einzelner Verbrechensfälle und dem Bestreben von Rechtspolitikern nach persönlichen Profilierung zu einer sich wechselseitig verstärkenden Hysterisierungsspirale verbindet, weist freilich in die entgegengesetzte Richtung. Bloße Worte sind dagegen machtlos. Aber immerhin erlaubt Fassins Buch dem strafrechtlich Interessierten, besser zu begreifen, was er nicht ändern kann.
MICHAEL PAWLIK
Didier Fassin: "Der Wille zum Strafen".
Aus dem Französischen von Christine Pries. Suhrkamp Verlag, Berlin 2018. 206 S., geb., 25,- [Euro].
Alle Rechte vorbehalten. © F.A.Z. GmbH, Frankfurt am Main
»Fassins These vom nicht vollständig wegdiskutierbaren Rest an Irrationalität bei der Zufügung von Strafleiden verliert ... nichts von ihrer Überzeugungskraft, im Gegenteil. Die Herkunft der Strafe aus dem Bestreben nach Autoritätswahrung weist vielmehr darauf hin, dass das Bestrafen ... bis heute im Kern eine Machtdemonstration geblieben ist.« Michael Pawlik Frankfurter Allgemeine Zeitung 20190112