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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 15 (gut), Universität Regensburg (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Seminar "Kriminologie des Informationszeitalters", Sprache: Deutsch, Abstract: Sind Computerspiele wirklich gefährlich oder lediglich Opfer einer – maßgeblich auch durch andere Medien betriebenen – öffentlichen „Hexenjagd“? Ziel meiner Studienarbeit ist es festzustellen, ob die Nutzung von Computerspielen in Zusammenhang mit Kriminalität steht. Ich beziehe mein Thema auf jugendliche Computerspieler, da der Einfluss…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Strafprozessrecht, Kriminologie, Strafvollzug, Note: 15 (gut), Universität Regensburg (Juristische Fakultät), Veranstaltung: Seminar "Kriminologie des Informationszeitalters", Sprache: Deutsch, Abstract: Sind Computerspiele wirklich gefährlich oder lediglich Opfer einer – maßgeblich auch durch andere Medien betriebenen – öffentlichen „Hexenjagd“? Ziel meiner Studienarbeit ist es festzustellen, ob die Nutzung von Computerspielen in Zusammenhang mit Kriminalität steht. Ich beziehe mein Thema auf jugendliche Computerspieler, da der Einfluss auf gerade diese momentan diskutiert wird. Außerdem werden Computerspiele in der Freizeit überwiegend von Jugendlichen genutzt. Als Ausgangspunkt meiner Studienarbeit stelle ich die relevanten Jugendschutzbestimmungen sowie den Charakter und wichtige Arten von Computerspielen dar. Schwerpunktmäßig wird zudem auf die tatsächliche Nutzung durch Jugendliche eingegangen. Im Hauptteil diskutiere ich die möglichen Problematiken der Nutzung von Computerspielen für kriminologisch relevante Sachverhalte. Vor allem werden Forschungsergebnisse zur „Gewaltförderung durch Gewaltspiele“ und „Computerspielsucht“ kritisch untersucht. Außerdem werden die Problematiken „Kriminalitätsfurcht durch Gewaltspiele“, „Verkehrskriminalität durch Rennspiele“, „Datenschutz und Schadsoftware in Onlinespielen“, „Gefahr durch andere Spieler in Onlinespielen“ und „Raubkopien“ behandelt. Abschließend fasse ich meine Erkenntnisse zusammen und beziehe Stellung zu geforderten Verboten. Ich verwende in meiner Arbeit möglichst offizielle und wissenschaftliche Quellen. Sofern es die Spezialität oder Vollständigkeit des behandelten Themas erfordert, greife ich auch auf die Untersuchungen privater Unternehmen zurück. Nicht alle Studien umfassen die Altersspanne des gesetzlichen Jugendbegriffs. Ich achte jedoch darauf, dass sie sich zumindest im näheren Umfeld bewegen."