Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Politik - Sonstige Themen, Note: 1,7, Universität Leipzig (Institut für Politikwissenschaft), Veranstaltung: Anti-Diskriminierung und Diversity-Management, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Zuge der Umsetzung des nach langen Bemühungen nun vor einigen Jahren in Kraft getretenen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes verstärkte sich nicht nur die Diskussion über bisher eher vernachlässigte Diskriminierungsmerkmale wie Weltanschauung oder Alter, auch seit langem heftig debattierte Kategorien, um die es zeitweilig stiller geworden war, traten nun wieder auf die Tagesordnung. Zu diesen gehört neben dem "klassischen" Merkmal Geschlecht auch das der sexuellen Orientierung. Auf diesem Gebiet konnten u.a. mit der eingetragenen Lebenspartnerschaft und der Abschaffung des §175 StGB große Errungenschaften erzielt werden, die zweifelsohne dem unermüdlichen Einsatz zahlreicher Aktivisten, Initiativen und Interessenvereinigungen unter Inanspruchnahme der ihnen zur Verfügung stehenden demokratischen Mittel zu verdanken sind. Nun wurde mit dem AGG wieder auf demokratischem Wege ein Schritt zur Verbesserung der Lage der Homosexuellen in unserer Gesellschaft unternommen. Es erwächst der Eindruck, dass die Lebenssituation schwuler und lesbischer Mitbürger in engem Zusammenhang mit dem Demokratieniveau der Gesellschaft steht, in der sie leben. Aber welcher Zusammenhang besteht wirklich zwischen dem Demokratisierungsgrad eines Staates und der Lage der Homosexuellen in dessen Gesellschaft? Diese Frage soll anhand eines Vergleiches geklärt werden. Als Vergleichsobjekte werden zwei möglichst voneinander abweichende politische Systeme gewählt. Hierzu bietet sich Deutschland als Vergleichsgrundlage an, fanden hier doch nach recht wechselhafter Geschichte umfassende Demokratisierungsbemühungen statt. Als Vergleichspartner drängt sich Belarus geradezu auf, ein Land, das allzu gerne als "letzte Diktatur in Europa" oder auch als "schwarzes Loch der Demokratie" bezeichnet wird. Beide Staaten eigenen sich außerdem deshalb vorzüglich als Vergleichsobjekte, weil sie im gleichen Jahr Homosexualität als Straftatbestand aus dem Gesetzbuch strichen, die Situation für Schwule und Lesben aber in beiden Ländern völlig unterschiedliche Entwicklungen zeitigte. Zur Klärung der Fragestellung wird es zunächst nötig sein, die Ausprägung demokra- tischer Strukturen in beiden Vergleichsstaaten zu erfassen, hiernach die Situation der homosexuellen Bürger zu analysieren, um schlussendlich Zusammenhänge zwischen diesen Tatbeständen aufdecken zu können. Zuallererst scheint jedoch eine Klärung des Demokratiebegriffs sinnvoll.
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