Examensarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Geschichte Deutschlands - Nationalsozialismus, Zweiter Weltkrieg, Note: 1,0, Technische Universität Carolo-Wilhelmina zu Braunschweig (Historisches Seminar), Sprache: Deutsch, Abstract: Live übertragene politische Reden bei Massenversammlungen, Volksempfänger und ideologische Indoktrination über den Äther direkt ins Ohr des Hörers sind die Stereotypen, die oft das Bild des nationalsozialistischen Rundfunks bestimmen; ein Bild von der Allmacht der Propaganda, der der Rezipient schutzlos ausgeliefert ist. Ist die These von der Verführung des Volkes durch die Propaganda haltbar? Handelt es sich dabei nicht vielmehr um eine Rechtfertigungsstrategie, die dem Vorwurf des Mitläufertums und der Mitschuld an den Verbrechen des NS-Regimes die Unmündigkeit und Manipulierbarkeit des Volkes entgegenstellt? Diese Fragen lenken den Blick nicht nur auf das Programm des NS-Rundfunks, seine Organisationsstruktur und seine Verwurzelung in der Bevölkerung, sondern auch auf den Umgang der Rezipienten mit dem staatlich gelenkten Medienangebot. Sie werfen wiederum neue Fragen auf: nach der Rolle der Konsumenten innerhalb des Mediengefüges; nach ihren Möglichkeiten der Einflußnahme und natürlich auch nach der Konkurrenz um die Macht der Wirklichkeitsauslegung für die deutsche Bevölkerung. Denn neben dem gleichgeschalteten deutschen Kriegsrundfunk machten viele Hörer von der nicht ungefährlichen Möglichkeit Gebrauch, alternative Informationsquellen als Gegengewicht zur NS-Propaganda zu konsultieren. Der Deutsche Dienst der BBC erhielt dabei eine herausragende Bedeutung. Die Gestapo schätzte 1941 die Zahl der Hörer des Londoner Senders auf eine Million. Drei Jahre später rechnete die BBC bereits sehr viel großzügiger mit 10 bis 15 Millionen deutschen Hörern. Zwar sind solche Schätzungen nicht sehr verläßlich, doch lassen sie den Erfolg des deutschen Programmes der BBC zumindest erahnen. Daß die NS-Führung dieses Problem ernst nahm, beweisen ihre juristischen Maßnahmen. Noch am 1. September 1939 trat die ‚Verordnung über außerordentliche Rundfunkmaßnahmen‘ in Kraft, die langjährige Freiheitsstrafen, im schlimmsten Fall sogar die Todesstrafe für das Hören von Feindsendern androhte. Eine Analyse der Rundfunkpropaganda des 2. Weltkrieges kann folglich den wichtigsten Konkurrenten des NS-Rundfunks nicht unberücksichtigt lassen. Es gilt zu klären, mit welchen Strategien der Londoner Sender versuchte, das Informationsmonopol des deutschen Rundfunks zu brechen und die Hörer zum riskanten Abhören des ‚Feindsenders‘ zu bewegen.