Wer nur irgendwelches Gedächtnis für die bekannten Rechtsfälle hat, die fünfzehn bis zwanzig Jahre zurückliegen, muss sich wenigstens dem Namen nach des außergewöhnlichen Nachlassprozess erinnern, der "Johnson kontra Johnson und Genossen" hieß, das Gericht mehrere Wochen hintereinander beschäftigte und in ungewöhnlichem Maße das öffentliche Interesse in Anspruch nahm. Der Fall selbst war durch die ungeheure Menge von Beweismaterial, das der Kläger beibrachte, auffallend, und zwar überraschte dies Beweismaterial die andere Partei vollkommen und warf ihre Rechtssache um wie ein Kartenhaus.
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