Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 2,3, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Frage, ob ein Arbeitnehmer Deutsch spricht oder nicht, hängt nicht mit der Beherrschung seines Berufes oder der Qualität seiner Arbeit zusammen. Jedoch ist es unumstritten, dass in der Arbeitswelt besonders die Teamfähigkeit einen hohen Stellenwert bekommen hat. Um aber in einem Team funktionieren zu können, muss man sich verständigen können, der Stumme lernt die Gebärdensprache, schwerstbehinderte Menschen kommunizieren über den Computer o.ä. Die Anforderungen an die Arbeitnehmer steigen ständig, Arbeitsschutzbestimmungen werden spezifischer, Bedienungsanleitungen komplizierter. Der Arbeitnehmer unterschreibt beispielsweise für eine Arbeitsschutzbelehrung, der Arbeitgeber muss davon ausgehen, dass er diese verstanden hat. Es ist sicherlich nicht zumutbar, diese Belehrungen allen Arbeitnehmern in der Landessprache anzubieten. Werden sie nicht verstanden gefährden die Arbeiter nicht nur sich selbst, sondern auch andere Mit-arbeiter oder Kunden. Inwieweit diese in der Einleitung aufgestellte These auch durch die aktuelle Gesetzgebung untermauert werden kann, soll in der nachfolgenden Arbeit untersucht werden.