Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte, Note: 1,7, Technische Universität Dortmund (Evangelische Theologie), Veranstaltung: Kirche und Staat, Sprache: Deutsch, Abstract: Ab 1919 war es in der Weimarer Republik so, dass keine Bindung zwischen Staat und Kirche bestand, weshalb die Kirche über keinerlei Macht und Einfluss mehr verfügte. Dies fußt in erster Linie auf Artikel 30 der damaligen Reichsverfassung: „Alle Bewohner des Reichs genießen volle Glaubens-, Gewissens- und Gedankenfreiheit. Die ungestörte Religionsausübung wird durch die Verfassung gewährleistet und steht unter staatlichem Schutze. Die allgemeinen Staatsgesetze bleiben hiervon unberührt.“ Artikel 30a führt dann weiter aus, dass „die bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten […] durch die Ausübung der Religionsfreiheit weder bedingt noch beschränkt [werden]“. Artikel 30b betont dann wiederum noch einmal ganz deutlich: „Es besteht keine Staatskirche“. Bei den Deutschen Christen, abgekürzt DC, handelte es sich schließlich um eine rassistische und antisemitische Strömung im deutschen Protestantismus, die am damaligen Führerprinzip des Nationalsozialismus orientiert war. Gegründet wurde sie jedoch bereits ein Jahr vor Hitlers endgültiger Machtergreifung im Jahre 1932. Eine zentrale Rolle spielte hierbei der Berliner Pfarrer Joachim Hossenfelder, der als innerevangelischer Kirchenpate für das ganze Reich fungierte. Doch der letztendlichen Gründung der DC ging ein langer Vorlauf voraus. Derartiges deutschchristliches Gedankengut war spätestens seit dem Vorjahrzehnt, den 20er Jahren des 20. Jahrhunderts, im Umlauf.