Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Soziologie - Individuum, Gruppe, Gesellschaft, Note: 1,7, Eberhard-Karls-Universität Tübingen (Institut für Soziologie), Sprache: Deutsch, Abstract: Artikel 16(a), Abschnitt 1 des deutschen Grundgesetzes regelt die Grundrichtlinie des deutschen Asylrechts mit einem einfachen, kurzen Satz: „Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.“ Dieser Satz wurde gewiss auch aus dem Geist der Dankbarkeit gegenüber den zahlreichen Aufnahmeländern formuliert, in denen bis zu Beginn des zweiten Weltkrieges ungefähr 400.000 Deutsche vor der nationalsozialistischen Herrschaft Zuflucht fanden und dadurch überleben konnten. Ein besonders interessantes Aufnahmeland ist die Türkei. Sie wurde in der europäischen Forschung stark vernachlässigt, obwohl wahrscheinlich in keiner anderen Nation die Aufnahme deutschsprachiger Emigranten stärkere gesellschaftliche Auswirkungen hatte. In der folgenden Arbeit soll gezeigt werden, dass dies einer besonderen historischen Situation, die einen Dualismus zweier parallel verlaufender, entgegengesetzter Entwicklungen darstellt, geschuldet ist. „Das Projekt der deutschsprachigen Emigration in der Türkei“ gewann eine eigene spezifische Dynamik, welche dazu führte, dass das gesamte moderne türkische Hochschulsystem auf deutscher Aufbauhilfe fußt. Noch heute ist das Wort ,,Haymatloz“, das die deutschsprachige Emigranten zwischen 1933 und 1945 meint, den meisten Türken ein Begriff. In Deutschland hingegen verschwand dieser erfreuliche Abschnitt der deutsch-türkischen Beziehungen aus dem kollektiven Gedächtnis und ihm wird auch bei den aktuellen politischen Diskursen, über die Aufnahme der Türkei in die Europäische Union einerseits, sowie über die (mangelnde) Integration türkischer Migranten in Deutschland andererseits, keine Bedeutung mehr zugemessen. Der folgende Aufsatz soll aufzeigen, dass eine migrationswissenschaftliche Betrachtung der deutschsprachigen Emigration in der Türkei, im Besonderen ihrer Ursachen und Bedingungen, dennoch rentabel ist.