Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Politik - Thema: Deutsche Außenpolitik, Note: 2,0, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg (Politikwissenschaft), Veranstaltung: Einführung in die Internationalen Beziehungen, Sprache: Deutsch, Abstract: taatliche Entwicklungspolitik begann in Deutschland 1952 mit einer finanziellen Unterstützung an einem Beistandsprogramm der UN zur wirtschaftlichen Entwicklung von Ländern der Dritten Welt, sowie eines 1956 eingerichteten "50-Millionen-Fonds" des Auswärtigen Amtes. 1961 wurde das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (seit 1993 Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung), auf Grund des steigenden Hilfsvolumens der Bundesrepublik, mit Walter Scheel als ersten Minister, gegründet. Drei Jahre später, 1964, wurde dem BMZ die Zuständigkeit für Grundsätze und Programme der Entwicklungspolitik sowie für die Technische Zusammenarbeit (TZ) erteilt. Als das BMZ die Zuständigkeit für die bi- und multilaterale Finanzielle Zusammenarbeit (FZ) erhielt, war das BMZ nicht mehr nur mit der Aufgabenkoordinierung beauftragt. Auch war die Entwicklungspolitik ab 1972 als eigenständiger Politikbereich anerkannt. Parallel zur staatlichen Entwicklungshilfe entstanden Entwicklungshilfeprogramme von Nichtregierungsorganisationen (NGO), wie zum Beispiel Kirchen, Stiftungen oder Verbänden. Diese werden nur durch Eigenmittel und vor allem durch Spenden gewährleistet bzw. finanziert. Historisch ist diese Spendenbereitschaft der deutschen Bevölkerung mit der umfangreiche Auslandshilfe beim Aufbau des zerstörten Nachkriegsdeutschland zu erklären. Das heißt, seit der Zeit des deutschen Wirtschaftswunders und dem damit verbundenen Wohlstand, wollte man nun selbst ärmeren Ländern helfen.
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