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Deutsche Institution für Schiedsgerichtswesen und International Chamber of Commerce (eBook, ePUB) - Repke, Anja
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Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule (-), Veranstaltung: Internationales Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Grundsatz, der schon sehr alt ist, besagt, das man sich sehr gut überlegen sollte, ob man mit einer Streitigkeit vor ein ordentliches Gericht zieht oder nicht. Solche Verfahren können sehr kostspielig sein und sich durch die Überlastung der Gerichte und die verschiedenen Instanzen über mehrere Jahre hinziehen. Ein Alternative…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Recht, Note: 1,7, FOM Essen, Hochschule für Oekonomie & Management gemeinnützige GmbH, Hochschulleitung Essen früher Fachhochschule (-), Veranstaltung: Internationales Wirtschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Grundsatz, der schon sehr alt ist, besagt, das man sich sehr gut überlegen sollte, ob man mit einer Streitigkeit vor ein ordentliches Gericht zieht oder nicht. Solche Verfahren können sehr kostspielig sein und sich durch die Überlastung der Gerichte und die verschiedenen Instanzen über mehrere Jahre hinziehen. Ein Alternative könnte das Schiedsgericht darstellen. An solch einem Schiedsgericht kann den individuellen Belangen der Parteien in einem Streitfall wesentlich mehr und anders entsprochen werden. Wohl auch wegen dieses Vorteils ist die Bedeutung von Schiedsgerichten in den vergangen Jahren international gewachsen. Aus diesem Grund sollen im Folgenden zuerst grundlegende Punkte zur Schiedsgerichtsbarkeit mit ihren Vor- und Nachteilen erläutert werden. Im dritten und vieren Teil der vorliegenden Arbeit stelle ich dann zwei wichtige Institutionen der nationalen und internationalen Schiedsgerichtsbarkeit, die ICC und die DIS, vor. Die Frage der Durchführung eines Verfahrens vor einem Schiedsgericht nach der DIS oder ICC Schiedsgerichtsordnung wird im fünften Abschnitt näher beleuchtet.