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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - 1848, Kaiserreich, Imperialismus, Note: 1,3, Fachhochschule Potsdam (Fachbereich Informationswissenschaften), Veranstaltung: 2. Kurs zur Vorbereitung auf die Externenprüfung zum Diplomarchivar, Sprache: Deutsch, Abstract: Vorläufer des Kaiserreiches war der Norddeutsche Bund, der nach Auflösung des Deutschen Bundes 1866 als deutscher Bundesstaat mit einheitlicher Gesetzgebung gegründet wurde. Dem Norddeutschen Bund gehörten 22 Mittel- und Kleinstaaten nördlich der Mainlinie unter der Vorherrschaft Preußens an.…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Geschichte Europa - Deutschland - 1848, Kaiserreich, Imperialismus, Note: 1,3, Fachhochschule Potsdam (Fachbereich Informationswissenschaften), Veranstaltung: 2. Kurs zur Vorbereitung auf die Externenprüfung zum Diplomarchivar, Sprache: Deutsch, Abstract: Vorläufer des Kaiserreiches war der Norddeutsche Bund, der nach Auflösung des Deutschen Bundes 1866 als deutscher Bundesstaat mit einheitlicher Gesetzgebung gegründet wurde. Dem Norddeutschen Bund gehörten 22 Mittel- und Kleinstaaten nördlich der Mainlinie unter der Vorherrschaft Preußens an. Über Zollverein und Zollparlament waren auch die süddeutschen Staaten mit dem Norddeutschen Bund verbunden. 1871 wurde dann das Deutsche Kaiserreich proklamiert. Das Deutsche Reich war in seiner Staatsform ein Bundesstaat1. Zur Schaffung dieses kleindeutschen Nationalstaates bedurfte es der preußischen Staatsmacht, der bürgerlichen Nationalbewegung (Revolution von 1848), dreier Kriege und kluger Diplomatie. Der Traum vom Großdeutschland als Nationalstaat aller Deutschen unter Einbeziehung Österreichs konnte hingegen nicht verwirklicht werden. Der Begriff "Deutschland" erscheint erstmals im Text der Reichsverfassung von 1871, jedoch nicht als Staatsname, sondern als Bezeichnung des Reichsterritoriums. Das Reichsgebiet schloss Elsaß und Lothringen mit ein und die Mittelstaaten Süddeutschlands (Baden, Württemberg, Bayern und Hessen) ohne die deutschen Teile Österreichs traten neu hinzu. Die später erworbenen Kolonien und deren Verwaltung gingen auf das Reich über. In der Folge wurde die staatsrechtliche Eigenständigkeit der Länder stark eingeschränkt, wenngleich die Länder weiter bestanden und auch ihre Verfassungen weiterhin in Kraft blieben (bis 1918). Das Kaiserreich war gekennzeichnet von einem komplizierten Mit- und Nebeneinander von Reich und Preußen, Bundesrat und Reichstag, Zentralgewalt und einzelstaatlichen Regierungen. [...]

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