Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Politik - Thema: Völkerrecht und Menschenrechte, Note: 1,5, Universität zu Köln (Seminar für Völkerrecht), Veranstaltung: Seminar, Sprache: Deutsch, Abstract: Eine Notwendigkeit, Staatsangehörigkeitsfragen staatsvertraglich zu regeln ergab sich im 19. Jahrhundert aufgrund einer Auswanderungswelle von Europa nach Nord- und Südamerika. Zur Lösung des Auswanderungsproblems, wurden Verträge zwischen Ein- und Auswanderungsland geschlossen. Das erste große mehrseitige Vertragswerk zu Fragen der Staatsangehörigkeit entstand auf der Haager Kodifikationskonferenz von 1930. Nach dem zweiten Weltkrieg bemühten sich insbesondere die Vereinten Nationen um die Lösung von Staatsangehörigkeitsproblemen und trugen nachhaltig zur Verabschiedung völkerrechtlicher Verträge in diesem Bereich bei. Mit dem Übereinkommen über die Verringerung der Mehrstaatigkeit und die Wehrpflicht von Mehrstaatern vom 6. Mai 1963 sowie nachfolgenden Protokollen steht auch der Europarat in der Tradition, seinen Vertragsstaaten von supranationaler Ebene aus Regelungen zu geben. Zahlreiche Veränderungen im innerstaatlichen und internationalen Recht und natürlich die Entwicklung Europas ließen die Akteure des Europarats Ende der neunziger Jahre schließlich die Notwendigkeit einer ausführlichen Übereinkunft zu Fragen der Staatsangehörigkeit erkennen. Der Europarat verabschiedete daraufhin am 6.November 1997 ein Abkommen, mit dem nicht nur einzelne Fragen der Mehrstaatigkeit und der Wehrpflicht abgedeckt werden, sondern mit dem zum ersten Mal ein umfassendes Vertragswerk vorgelegt wurde, dass entsprechend der Ereignisse in den ehemaligen Ostblockstaaten sogar Fragen der Staatsangehörigkeit bei Staatensukzession einbezieht. In der vorliegenden Arbeit zum Thema vom 6. November 1997 werden, die Regelungen dieses Übereinkommens in Bezug auf a) den Erwerb und Verlust der Staatsangehörigkeit, b) Mehrstaatigkeit und Wehrpflicht und schließlich c) Staatsangehörigkeit bei Staatensukzession dargestellt. Ausgehend von den zentralen Begriffen, die sich in Teilen in den beiden näher betrachteten Übereinkommen wieder finden, wird im zweiten Teil dieser Arbeit die Institution des Europarates, sein Aufbau, seine Instrumente und Arbeitsfelder, beleuchtet. Im dritten Teil der Arbeit, dem Hauptteil, ein historischer Abriss zu den -Aktivitäten des Europarats in Hinblick auf die Lösung von Staatsangehörigkeitsproblemen gegeben. Anschließend erfolgt die Darstellung der Regelungsbereiche des 1963er Übereinkommens (ETS No. 43) und seiner nachfolgenden Protokolle.
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