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Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fachhochschule Hildesheim, Holzminden, Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, welche Rolle Kompetenzfeststellungsverfahren im Übergang Schule / Beruf von Menschen mit Lernschwierigkeiten spielen. Der Übergangsbereich von der Schule ins Berufsleben ist von herausragender Bedeutung für die selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft von Menschen mit Behinderungen. Eine Teilhabe am Arbeitsleben…mehr

Produktbeschreibung
Masterarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Soziale Arbeit / Sozialarbeit, Note: 1,7, HAWK Hochschule für angewandte Wissenschaft und Kunst - Fachhochschule Hildesheim, Holzminden, Göttingen, Sprache: Deutsch, Abstract: Im Rahmen dieser Arbeit soll der Frage nachgegangen werden, welche Rolle Kompetenzfeststellungsverfahren im Übergang Schule / Beruf von Menschen mit Lernschwierigkeiten spielen. Der Übergangsbereich von der Schule ins Berufsleben ist von herausragender Bedeutung für die selbstbestimmte Teilhabe an der Gesellschaft von Menschen mit Behinderungen. Eine Teilhabe am Arbeitsleben kann nicht nur eine finanzielle Unabhängigkeit von staatlicher Fürsorge bewirken, sondern auch ein Selbstbewusstsein und gesellschaftliche Zugehörigkeit. In den letzten zwanzig Jahren hat sich ein Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik – und so auch im Bereich des Arbeitslebens - vollzogen. Im Zuge dessen wurde der bisherige Ansatz von Fürsorge und Ausgrenzung von Menschen mit Behinderungen durch ein Bestreben um Selbstbestimmung und Teilhabe abgelöst. Diese Bestrebungen wurden sowohl auf nationaler als auch auf internationaler Ebene rechtlich verankert: So trat in Deutschland am 01.07.2001 eine Neuauflage des SGB IX in Kraft und am 01.05.2002 wurde das Bundesgleichstellungsgesetz verabschiedet. International wurde dieser Paradigmenwechsel mit der Verabschiedung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen am 13.06.2006 rechtlich verankert. Seit dem 29.03.2009 besitzt diese Konvention auch für Deutschland Gültigkeit. Auch diese gesetzlichen Neuerungen sorgten für Veränderungen bezüglich der Selbstbestimmung und Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Bereichen gesellschaftlichen Lebens, auch im Bereich des Arbeitslebens. Mit den Maßnahmen zur beruflichen Rehabilitation von Menschen mit Behinderungen wird nach dem SGB IX das Ziel verfolgt, Menschen mit Behinderung eine selbstbestimmte Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Um dieses Ziel zu erreichen, setzt der durchführende Rehabilitationsträger – in der Regel die Agentur für Arbeit – verschiedene Kompetenzfeststellungsverfahren ein. Diese Kompetenzfeststellungsverfahren nehmen somit eine entscheidende Rolle für den beruflichen Werdegang von Menschen mit Lernschwierigkeiten. Unklar ist, in welcher Weise die Kompetenzfeststellungsverfahren diese Rolle ausfüllen.[...]