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Praktikumsbericht / -arbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Pädagogik - Erwachsenenbildung, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Veranstaltung: Praktikum, Polizeiausbildungsinstitut, Sprache: Deutsch, Abstract: Thema der vorliegenden Arbeit sind die didaktischen Grundlagen Modulausbildung der reformierten Ausbildung des Laufbahnabschnittes 1 der Polizei in NRW unter besonderer Berücksichtigung des Grundlagenmanuals. Als Modulausbildung wird der zweite Teil der Ausbildung der Polizeimeisteranwärter/-innen bezeichnet. Ein Modul definiert sich als didaktische…mehr

Produktbeschreibung
Praktikumsbericht / -arbeit aus dem Jahr 2000 im Fachbereich Pädagogik - Erwachsenenbildung, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Veranstaltung: Praktikum, Polizeiausbildungsinstitut, Sprache: Deutsch, Abstract: Thema der vorliegenden Arbeit sind die didaktischen Grundlagen Modulausbildung der reformierten Ausbildung des Laufbahnabschnittes 1 der Polizei in NRW unter besonderer Berücksichtigung des Grundlagenmanuals. Als Modulausbildung wird der zweite Teil der Ausbildung der Polizeimeisteranwärter/-innen bezeichnet. Ein Modul definiert sich als didaktische Lerneinheit mit thematisch zusammengehörigen Lerninhalten. Reformiert wurde die Ausbildung des Laufbahnabschnittes 1 der Polizei in NRW in den Jahren 1995 – 96. Diese reformierte Ausbildung findet an vier PAI (Polizeiausbildungsinstituten) in NRW statt und dauert zweieinhalb Jahre. Im ersten Jahr werden den Polizeimeisteranwärtern die Grundlagen der polizeilichen Arbeit in einem breitgestreuten Fächerkanon während der sogenannten Basisausbildung vermittelt. In den folgenden anderthalb Jahren erfolgt ein weiterer Ausbau dieser Grundkenntnisse in der Modulausbildung, die Gegenstand dieser Arbeit ist. Unterbrochen und ergänzt wird dieser Ausbildungsgang von zwei Praktika der Auszubildenden in den Polizeidienststellen und von den ausbildungsbegleitenden allgemeinen Fächern (z.B. Sport). Als Laufbahnabschnitt 1 wird die Laufbahn des mittleren Polizeidienstes bezeichnet. Ihr gegenüber steht die Laufbahn des gehobenen Dienstes (Laufbahnabschnitt 2), deren Grundlage ein mehrjähriges Studium an der Polizeifachhochschule ist und die Laufbahn des höheren Dienstes, die nur von Angehörigen des gehobenen Dienstes nach mehrmonatigem Qualifizierungslehrgang angestrebt werden kann. [...]