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Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Universität Duisburg-Essen, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Ausgangspunkt und somit der Beginn jedweder Diskussion um die 5%- Sperrklausel ist die nichtvorhandene verfassungsrechtliche Ermächtigung, die der Parlamentarische Rat2 1949 noch als notwendig erachtet hatte.3 Auch die Einführung des „gemeindeutschen Satzes“, welcher ein Quorum4 von maximal 5% festlegte, konnte nicht dafür sorgen, dass die Sperrklausel als fester Bestandteil des deutschen Wahlgesetzes in allen Bevölkerungskreisen…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2004 im Fachbereich Politik - Politisches System Deutschlands, Note: 1,7, Universität Duisburg-Essen, Sprache: Deutsch, Abstract: [...] Ausgangspunkt und somit der Beginn jedweder Diskussion um die 5%- Sperrklausel ist die nichtvorhandene verfassungsrechtliche Ermächtigung, die der Parlamentarische Rat2 1949 noch als notwendig erachtet hatte.3 Auch die Einführung des „gemeindeutschen Satzes“, welcher ein Quorum4 von maximal 5% festlegte, konnte nicht dafür sorgen, dass die Sperrklausel als fester Bestandteil des deutschen Wahlgesetzes in allen Bevölkerungskreisen akzeptiert wurde. Zur Rechtfertigung der Sperrklausel werden häufig die selben Argumente vorgebracht. In jeder Konsolidierung des Urteils zur Rechtmäßigkeit der Sperrklausel betonte das Bundesverfassungsgericht die Gefahr der „Splitterparteien“. Sowohl die Verhältnisse zu Zeiten der Weimarer Republik als auch die Garantie für die Arbeitsfähigkeit des Parlaments werden oft als Rechtfertigungsgründe für die Sperrklausel ins Feld geführt. Diese und andere Gründe bedürfen einer genaueren Betrachtung ihrer Argumentationsweise und es wird sich zeigen, dass die genannten Begründungen zu einseitig und teilweise auch falsch sind. Diese Arbeit wird einen kurzen Abriss über die „Entstehung“ der Sperrklausel im deutschen Wahlrecht liefern und sich anschließend mit den in der heutigen Zeit noch immer aktuellen kontroversen Meinungen und Fragen beschäftigen. 2 Der Parlamentarische Rat ist die „[...] zur Ausarbeitung des Grundgesetzes am 1.9.1948 zusammengekommene Versammlung, die aus 65 von den elf Landtagen der Westzonen gewählten Abgeordneten bestand, zu denen fünf Vertreter Berlins mit beratender Stimme hinzukamen. [...] Präsident des Parlamentarischen Rats war der spätere Bundeskanzler K. Adenauer (CDU).“ Schmidt. Seite 692 3 Hierauf wird in Punkt 2 (Die 5%-Sperrklausel) noch näher eingegangen. 4 Quorum „(von lat. Quorum = derer, von denen), die satzungsrechtlich oder gesetzlich vorgeschriebene Zahl anwesender stimmberechtigter Mitglieder oder abgegebener Stimmen, die zur Beschlussfähigkeit einer Vereinigung [...] führen“ Schmidt. Seite 787. Bezogen auf Wahlen bedeutet dies, dass nur Parteien am Verhältnisausgleich teilnehmen können, die ein bestimmtes Quorum von vorher festgelegter Höhe erreicht haben.