Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Theologie - Historische Theologie, Kirchengeschichte, Note: 1,0, Freie Universität Berlin, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Auseinandersetzung um die richtige Deutung der Einsetzungsworte aus dem Neuen Testament1erhitzte nicht nur zur Zeit der Reformation die Gemüter der Theologen, sondern war auch noch zur Zeit der Konfessionalisierung aktuell. Zwar blieben die dogmatischen Positionen der Lutheraner und Reformierten in dieser Frage spätestens seit dem Consensus Tigurinus von 1549 weitgehend unverändert, die Argumente, mit denen Luther, Zwingli und Calvin ihre Positionen stützen, spielten im Zeitalter der Konfessionsbildung dennoch eine wichtige Rolle. So bezogen sich Theologen beider Parteien auf die Thesen ihrer großen Reformatoren, wenn es darum ging, den apodiktischen Geltungsanspruch ihrer Konfession gegen die jeweils anderen zu rechtfertigen. Die Oldenburger Kirchenordnung von 1573 ist ein anschauliches Beispiel dafür: In dem Abschnitt, der von den „sacramentirern“ handelt,2wird die eigene lutherische Position für die Realpräsenz in Brot und Wein gegen die calvinistische Auffassung verteidigt, die von der geistlichen Speisung (nur) der Gläubigen ausgeht. Der argumentativ-rechtfertigende Stil der Verordnung erklärt sich aus der Tatsache, daß die lutherische Lehre in der Grafschaft Oldenburg noch längst nicht von jedermann angenommen worden und zugleich vom benachbarten - reformierten - Ostfriesland ständiger Bedrohung ausgesetzt war. So ist es nicht verwunderlich, daß sich die Kirchenordnung auch nicht so liest, wie wir uns gemeinhin einen Gesetzestext vorstellen: Die Verordnung und deren Begründung werden nicht voneinander getrennt; die Kirchenordnung ist mehr als eine Vorschrift, es wird - teilweise polemisch - für eine Position argumentiert.