Verwaltungsstrafverfahren werden heute überwiegend in der Form eines abgekürzten Verfahrens gem. §§ 47ff des Verwaltungsstrafgesetzes (VStG) erledigt. Diese Erledigungsformen sind deshalb für die Praxis von enormer Bedeutung. Dennoch wurde auf diesen Teil des VStG in der Literatur bislang nur wenig Augenmerk gelegt. Das vorliegende Werk bietet einen umfassenden Überblick über die Straf-, die Anonym- und die Organstrafverfügung, mit einem Schwerpunkt auf der erst viel später als die Straf- und Organstrafverfügung ins VStG eingefügten Anonymverfügung.
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