Der Verfasser untersucht die Abgrenzung der Rechtsprechungsbefugnisse von Tatsachen- und Revisionsgerichten. Die Bindung an die Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz und der grundsätzliche Ausschluss eigener Tatsachenfeststellungen prägen nach den Prozessordnungen aller Gerichtszweige in Deutschland die Stellung der Revisionsinstanz. Der für das Revisionsgericht typische Ausschluss der Tatsachenfeststellung und -würdigung ist allerdings weder in den einzelnen Prozessordnungen noch in der revisionsgerichtlichen Praxis in reiner Form verwirklicht. Das Buch wendet sich sowohl an die Rechtswissenschaft als auch an die Rechtspraxis. Die Darstellung grenzt die Rechtsprechungsbefugnisse von Tatsachen- und Revisionsgerichten klar ab. Für das Verfassungsbeschwerdeverfahren besonders bedeutsam ist die Einordnung der Überschreitung revisionsgerichtlicher Rechtsprechungsbefugnisse in den verfassungsrechtlichen Kontext gegebenenfalls verletzter Grundrechte bzw. grundrechtsähnlicher Rechte. Das Werk zeigt, welche prozessualen Konsequenzen sich hieraus für einen Beschwerdeführer bzw. dessen Prozessbevollmächtigten im Verfassungsbeschwerdeverfahren ergeben.