Projektarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,8, Duale Hochschule Baden-Württemberg, Stuttgart, früher: Berufsakademie Stuttgart, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Erfassung der stillen Beteiligung stellt in der handelsrechtlichen Rechnungslegung ein umstrittenes Thema des Bilanzrechts dar. Dies liegt daran, dass es sich je nach gesellschaftsrechtlicher Ausgestaltung der Beteiligung entweder um Eigenkapital oder Fremdkapital handeln kann. Zudem kommt hinzu, dass es unzählig viele zivilrechtliche Ausgestaltungsformen der stillen Gesellschaft gibt, bei welchen die Grenze zwischen Eigen- und Fremdkapitalcharakter nicht immer eindeutig zu erkennen ist. Der Schwerpunkt in der Diskussion liegt vor allem im Handelsrecht darin, die stille Gesellschaft mit überwiegendem Fremdkapitalcharakter von derjenigen mit überwiegendem Eigenkapitalcharakter abzugrenzen und in der Folge den entsprechenden Ausweis zu treffen. Deshalb liegt hinsichtlich der Passivierungsproblematik der Beteiligung des Stillen noch kein einheitliches Meinungsbild vor.1 Zur Untersuchung des Abgrenzungsproblems wird in der folgenden Projektarbeit zunächst auf die grundlegenden Begriffe der Thematik, wie Stille Gesellschaft, Mezzanine sowie auf Eigen- und Fremdkapital eingegangen. Im Anschluss wird die Bilanzierung der stillen Einlage als Fremd- oder Eigenkapital nach den Rechnungslegungsvorschriften HGB und IFRS dargestellt und verglichen. Als letztes werden die Konsequenzen der Bilanzierung unter dem Aspekt von Basel II aufgezeigt.