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Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Sozialwissenschaften allgemein, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: „Three strikes and you are out“ - Ein sinnvolles Modell (für Deutschland)? In den USA wird gemäß dem Prinzip „Three strikes and you are out“ ein Straftäter mit der Begehung und Verurteilung für die dritte (und in einigen Bundesstaaten bereits für die zweite) Gesetzesübertretung1 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe von 25 Jahren verurteilt. Seit den 1980er Jahren setzt die Kriminalpolitik der USA vermehrt auf härtere Strafen zur Abschreckung,…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2010 im Fachbereich Sozialwissenschaften allgemein, Carl von Ossietzky Universität Oldenburg, Sprache: Deutsch, Abstract: „Three strikes and you are out“ - Ein sinnvolles Modell (für Deutschland)? In den USA wird gemäß dem Prinzip „Three strikes and you are out“ ein Straftäter mit der Begehung und Verurteilung für die dritte (und in einigen Bundesstaaten bereits für die zweite) Gesetzesübertretung1 zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe von 25 Jahren verurteilt. Seit den 1980er Jahren setzt die Kriminalpolitik der USA vermehrt auf härtere Strafen zur Abschreckung, obwohl die tatsächliche Wirkung höchst umstritten ist [Schneider 2007: 999ff]. Ziel dieser Arbeit ist es zu überprüfen, ob sich auch bei unvollständiger Information der Akteure über die exakte Strafe Effekte der Abschreckung feststellen lassen. Wenn dies so sein sollte, wären Tsebelis spieltheoretische Annahmen über die (potentiellen) Straftäter vollständig widerlegt. Um dies zu überprüfen, ist die Arbeit wie folgt aufgebaut. Zunächst werden die gesetzlichen Grundlagen der Abschreckung von Strafen in Deutschland dargestellt. Dieser Punkt schließt mit einer kurzen Darstellung der deutschen Kriminalitätsraten und -verfolgung. Dem schließt sich die Erläuterung der beiden Theorien von Becker und Tsebelis sowie die von Rauhut darauf aufbauende Untersuchung an. Anschließend wird mit Hilfe von ALLBUS Daten zum Thema „Abweichendes Verhalten und Sanktionen“ eine empirische Überprüfung des Abschreckungseffekts von Strafe bei ungenauem Wissen über die tatsächliche Strafe durchgeführt.