Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Philosophie - Praktische (Ethik, Ästhetik, Kultur, Natur, Recht, ...), Note: Gut, Universität Salzburg (Institut für Philosophie), Veranstaltung: Spezialfragen der Ethik: Recht auf Leben, Sprache: Deutsch, Abstract: Das Thema "Abtreibung" ist eine sowohl in der Ethik, als auch im rechtlichen Bereich und im öffentlichen Diskurs sehr oft diskutierte Materie. Seit den 70er Jahren ist die Abtreibung in Österreich bis zum dritten Monat ohne Angabe von Gründen erlaubt. Und seit diesem Zeitpunkt kam es auch immer wieder zu Kontroversen. Es wurde sogar eine Volksabstimmung eingeleitet, um das Abtreibungsrecht wieder einzuschränken. Der Kern dieses Problems ist das Recht auf Leben bzw. die Frage, wem dieses Recht zugesprochen werden kann/muss. Erwachsene Menschen besitzen offensichtlich dieses Recht auf Leben. Das heißt, dass kein erwachsener Mensch gegen seinen Willen getötet werden darf. Tiere oder gar Pflanzen besitzen dieses Recht offenbar nicht, denn sie werden unter anderem getötet, um den Menschen als Nahrung zu dienen. Die Mehrheit der Bevölkerung würde sagen, dass hierbei kein Recht des getöteten Tieres verletzt wird, dass diese also auch kein Recht auf Leben besitzen. Trifft nun dieses Recht aber auch auf den ungeborenen Menschen zu bzw. ab wann hat der Mensch dieses Recht? Die katholische Kirche wäre hier natürlich der Meinung, dass der Mensch schon ab der Befruchtung unantastbar dieses Recht besitzt. Es gibt aber auch viele liberalere Stimmen, die die Abtreibung bis hin zur Geburt befürworten. Es stellt sich die Frage ob und wie ein ethischer Standpunkt in der Frage der Abtreibung eine befriedigende Antwort geben kann.
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