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Examensarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 13 Punkte (gut), Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: Nicht nur bei sog. Familien-GmbHs, sondern bei nahezu jeder personalistisch strukturierten GmbH besteht ein enormes Interesse daran, den Kreis der möglichen Unternehmensnachfolger auch für die Zukunft festzulegen. Dem steht jedoch der Grundsatz der freien Vererblichkeit von Geschäftsanteilen gem. §15 GmbHG entgegen. Aufgabe der Vertragsgestaltung ist es daher, im Wege von Nachfolgeklauseln…mehr

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Produktbeschreibung
Examensarbeit aus dem Jahr 2007 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 13 Punkte (gut), Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: Nicht nur bei sog. Familien-GmbHs, sondern bei nahezu jeder personalistisch strukturierten GmbH besteht ein enormes Interesse daran, den Kreis der möglichen Unternehmensnachfolger auch für die Zukunft festzulegen. Dem steht jedoch der Grundsatz der freien Vererblichkeit von Geschäftsanteilen gem. §15 GmbHG entgegen. Aufgabe der Vertragsgestaltung ist es daher, im Wege von Nachfolgeklauseln dem Bedürfnis nach einer Nachfolgesteuerung insoweit Rechnung zu tragen als hierdurch zwar nicht die freie Vererblichkeit ausgeschlossen werden kann, jedoch solche Verfügungen von Todes wegen, die der ursprünglichen zwischen den Gesellschaftern gesellschaftsvertraglich vereinbarten Nachfolgebestimmung widersprechen, nachträglich "korrigiert" werden. Gegenstand dieser Arbeit ist die in der Praxis sehr beliebte "Abtretungsverpflichtung als Gestaltungsmöglichkeit bei der erbrechtlichen Nachfolge in einen GmbH-Anteil", wobei "Abtretungsverpflichtung" hier weit i.S.v. Abtretungsklausel verstanden wird. Ausgangspunkt wird die Darstellung der gesetzlichen Rechtslage beim Tod eines GmbH-Gesellschafters sein. Im Anschluss soll untersucht werden, inwieweit sich aus dem Spannungsfeld zwischen freier Vererblichkeit und den Interessen der Beteiligten ein Bedarf nach gesellschaftsvertraglichen Regelungen ergibt. Da die Abtretungsverpflichtung nur eines der möglichen Gestaltungsinstrumente zur Nachfolgesteuerung ist, soll vor deren Darstellung mit all ihren Variationen in der gebotenen Kürze noch ein Überblick über die sonstigen Gestaltungsinstrumente gegeben werden, um im Anschluss eine Kombinationsempfehlung entwickeln zu können. Im hierauf folgenden Kapitel wird erörtert, wie eine Abtretungsklausel möglichst zweckmäßig zu gestalten ist. Auch die Entgeltproblematik soll in diesem Zusammenhang behandelt werden. Im Anschluss erfolgt eine Auseinandersetzung mit der Frage nach der Anwendbarkeit des §2301 BGB auf minder- bzw. unentgeltliche Abtretungsklauseln; also danach, ob auf die Klausel Erbrecht anzuwenden ist. Zum Abschluss werden die steuerrechtlichen Konsequenzen der Verwendung von Abtretungsklauseln zu klären sein und eine Bewertung der Zweckmäßigkeit aus steuerlicher Sicht erfolgen.

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