Wissenschaftlicher Aufsatz aus dem Jahr 2023 im Fachbereich Jura - Steuerrecht, , Sprache: Deutsch, Abstract: Ein Steuerstrafverfahren ist für die Betroffenen eine psychische Ausnahmesituation. Neben dem Fokus, sich mit der Ermittlungsbehörde auseinanderzusetzen, treten meist weitere erhebliche Probleme auf. Diese können beispielsweise von Seiten der Finanzbehörde, des Gewerbeamtes oder der Krankenversicherung erfolgen. Im Rahmen der finanzbehördlichen Vorgehensweise können sich viele Probleme ergeben, wozu u.a. grobe Schätzungen, Zinsberechnungen und Zuschläge zählen. Rechtswissenschaftlich interessant ist die Zinserhebung durch die Finanzbehörde hinsichtlich der Steuernachforderung, wenn diese als hinterzogen gilt. Dieser Zinsanspruch ist in der Abgabenordnung gesetzlich niedergelegt. Parallel hierzu kann die Staatsanwaltschaft Vermögenswerte strafprozessual arrestieren. Somit werden Vermögenswerte, welche zur steuerlichen Befriedigung herangezogen werden könnten, zwangsweise in fiskalische Hand übergeleitet. Üblicherweise hindert dies nicht den Zinsanspruch der Finanzbehörde. Problematisch wird der Fall jedoch, wenn ein richterlicher Beschluss vorliegt, der der Staatsanwaltschaft aufträgt, die arrestierten Gelder an die Finanzbehörde auszukehren, die Staatsanwaltschaft dem jedoch nicht nachkommt. Somit wird weiterhin ein Zins erhoben, obgleich die Vermögenswerte, die zur Tilgung der Steuerschuld vorhanden wären, in fiskalischer Hand sind und nicht an das Finanzamt überwiesen werden.
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