Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,7, Fachhochschule Südwestfalen; Abteilung Meschede, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Inkrafttreten des StEntlG 1999/2000/2002 besteht bei der steuerrechtlichen Bewertung von Verbindlichkeiten ein grundsätzliches Abzinsungsgebot mit der Konsequenz, dass in der Steuerbilanz die betroffenen Positionen abgezinst eingestellt werden müssen und somit mit ihrem Barwert bewertet müssen. In Höhe des abgezinsten Betrages, der Differenz zwischen Barwert und Erfüllungsbetrag der Verbindlichkeit, wird im Jahr der Entstehung ein Ertrag steuerpflichtig, der in den Folgejahren – unterstellt man einen gleichbleibenden Steuersatz – in Summe durch steuerlichen Aufwand neutralisiert wird. Die Konsequenz für ein betroffenes Unternehmen ist damit der mit der erstmaligen steuerbilanziellen Erfassung der Abzinsung einhergehende – meist unerwünschte – Kapitalabfluss, der durch die erhöhte Steuerlast entsteht. In der Handelsbilanz hingegen besteht auch nach Inkrafttreten des BilMoG weiterhin ein Abzinsungsverbot. Somit führt die Anwendung der steuerlichen Vorschrift zu einer Differenz zwischen Handelsbilanz- und Steuerbilanzgewinn, was in der Literatur neben der Meinung, man weise einen unrealisierten Gewinn aus, zum Teil heftig kritisiert wurde. Ähnlich kritisch ist die Änderung unter dem Aspekt der eigentlichen Zielsetzung des SteEntlG zu beurteilen, welches die Initiatoren u.a. mit der Zielvorgabe der „Schaffung von mehr Steuergerechtigkeit“ oder „Vereinfachung des Steuerrechts“ postulierten. In der Arbeit werden der steuerrechtliche Ansatz und die Bewertung von Verbindlichkeiten nach Inkrafttreten des StEntlG aufgezeigt und die Wirkung auf Unternehmung und Unternehmerentscheidung dargestellt. Die Arbeit endet mit einer kritischen Würdigung des Abzinsungsgebotes besonders unter dem Aspekt der Steuergerechtigkeit.