Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 12, Universität Trier, Sprache: Deutsch, Abstract: „Wissen ist Macht“. Das wusste schon Francis Bacon Mitte des 16. Jahrhunderts. Mit dieser kurzen und einfachen Formel ließe sich die Begründung für die Einfüh-rung der Ad-hoc-Publizität erklären. Derjenige der Zugang zu Informationen und damit Wissen hat, hat Macht. Dass Macht nicht nur Verantwortung bedeutet, son-dern auch immer wieder schamlos zu eigenen Zwecken ausgenutzt wird, rief den Gesetzgeber auf den Plan. Sein Ziel: Die Verteilung von Wissen auf alle. Die Ad-hoc-Publizität beschreibt genau diesen Vorgang und ist der Grundstein in einem ganzen Netz von Informationspflichten. Mit ihr sollen Informationen aus der Hand der Insider genommen werden und denjenigen zur Verfügung gestellt werden, die sie am ökonomischsten umsetzen können. Die Rede ist von den Anle-gern oder auch Aktionären. Sie legen ihr Geld in Unternehmen an, denen sie vertrauen und von denen sie eine Rückzahlung in Form von Dividenden oder Kursgewinnen erwarten. Würden sie nun auf ein Unternehmen treffen, bei dem sie genau wissen, dass sie eigentlich gar nichts wissen, üben sie sich in Sachen Kapitalanlage in Zurückhaltung, weil sie kein Vertrauen aufbauen können. Sollten sie sich trotzdem für eine Anlage entscheiden, die sich jedoch aufgrund mangelhafter oder gänzlich fehlender In-formationen als Negativgeschäft herausstellt, lässt dies, das Vertrauen der Anleger schwinden. Was für eine so kleine Beziehung gilt, gilt auch für den gesamten Markt an dem die Rechte an ebendiesen Unternehmen gehandelt werden. Spätestens mit dem glorreichen und für viele Anleger schmerzhaften Untergang des Neuen Marktes wurde das Vertrauen der Aktionäre in die Kapitalmärkte mächtig erschüttert. Diesen Vertrauensbruch jedoch wieder zu heilen, ist der Plan des Gesetzgebers. Dabei denkt er zuweilen längst nicht mehr national, sondern vielmehr europäisch, wenn nicht sogar zum Teil schon international. National wird er nur wieder, wenn es um die gesetzliche Form der Unternehmen geht. Porsche AG, Daimler AG, Volkswagen AG und Audi AG. Das alles sind zwar weit über die Grenzen Deutschlands agierende und bekannte Automobilhersteller, wobei ihnen aber nicht nur die Leidenschaft zu Automobilen gemein ist, sondern auch ihre Gesellschaftsform: Die Aktiengesellschaft.