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Die Äbte Wilhelm von Hirsau und Siegfried von Schaffhausen in Bernold von Konstanz' Chronik (eBook, PDF)
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Essay aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Bergische Universität Wuppertal (Geschichtswissenschaft), Veranstaltung: Lektürekurs: Bernold von Konstanz, Sprache: Deutsch, Abstract: In diesem Essay erfolgt eine Auseinandersetzung mit den zwei Äbten Wilhelm von Hirsau und Siegfried von Schaffhausen aus dem Buch „Bertholds und Bernolds Chroniken“ von Ian Stuart Robinson. Dabei wird der Schwerpunkt darauf gelegt, was über beide Äbte geschrieben wurde. Als Quelle für den folgenden Text wird die Freiherr von Stein Gedächtnisausgabe…mehr

Produktbeschreibung
Essay aus dem Jahr 2014 im Fachbereich Geschichte Europa - and. Länder - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Bergische Universität Wuppertal (Geschichtswissenschaft), Veranstaltung: Lektürekurs: Bernold von Konstanz, Sprache: Deutsch, Abstract: In diesem Essay erfolgt eine Auseinandersetzung mit den zwei Äbten Wilhelm von Hirsau und Siegfried von Schaffhausen aus dem Buch „Bertholds und Bernolds Chroniken“ von Ian Stuart Robinson. Dabei wird der Schwerpunkt darauf gelegt, was über beide Äbte geschrieben wurde. Als Quelle für den folgenden Text wird die Freiherr von Stein Gedächtnisausgabe der Chronik von Bertholds und Bernolds, herausgegeben von Ian Stuart Robinson aus dem Jahre 2002, benutzt. Wie aus der „Capitula Regulae“ hervorgeht, ist ein Abt der Stellvertreter Christi im Kloster. Der Titel Abt ist ein Ehrenname der den Vorstehern eines Klosters vorbehalten war. Er wird von allen stimmberechtigten Professen gewählt und erhält diesen Titel auf Lebenszeit, trotzdem hatte er die Möglichkeit vorzeitig zu resignieren. Durch die Annahme dieses Titels fungierte er für die gläubigen Menschen im Kloster als ein Vorbild und Uneinsichtigen Menschen sollte er, durch sein Beispiel, die „Weisung Gottes“ nahebringen. Er hat nicht nur die Leitung eines Klosters inne, sondern verwaltet auch dessen Vermögen. Ein Abt untersteht direkt dem „Heiligen Stuhl“.