Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 16 Punkte (sehr gut), Universität Passau, Veranstaltung: Schwerpunktseminar Kriminalrechtspflege , Sprache: Deutsch, Abstract: Durch das 14. Protokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention wird das Individualbeschwerdeverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte umgestaltet. Heute haben 47 Nationen und circa 800 Millionen Menschen Zugang zu diesem einzigartigen internationalen Rechtsschutzsystem. Die damit einhergehende stetige Steigerung der Beschwerdezahl macht diese erneute Reform des Kontrollsystems nur wenige Jahre nach seiner grundlegenden Umstrukturierung durch das 11. Protokoll erforderlich. Die geplanten Änderungen, die nun, nachdem Russland seinen Widerstand gegen das Protokoll aufgegeben hat, umgesetzt werden können, werden hier untersucht. Daneben werden auch der Ursprung der Überlastung, so wie die sich vor diesem Hintergrund aufdrängende Frage nach der Funktion des Gerichtshofs behandelt: Welche Rolle soll der EGMR in Zukunft wahrnehmen? Ist es seine Aufgabe, Einzelfallgerechtigkeit zu gewährleisten, ist er dazu überhaupt in der Lage? Oder sollte der Gerichtshof, so der ehemalige Präsident Luzius Wildhaber, sich auf seine quasi-verfassungsrechtliche Rolle konzentrieren und so einen gemeinsamen europäischen Mindeststandard hinsichtlich des Menschenrechtsschutzes schaffen?
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