Studienarbeit aus dem Jahr 2019 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Arbeitsrecht, Note: 1,3, Ludwig-Maximilians-Universität München, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Arbeit befasst sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im unternehmerischen Rechtsverkehr. Wie verhalten sich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen im unternehmerischen Rechtsverkehr und wie erhalten sie ihre Gültigkeit? Auch die Frage, wo diese anhand rechtlicher Kriterien keine Anwendung finden, wird im Rahmen dieser Hausarbeit näher erläutert. Doch wie verhalten sich unwirksame Klauseln im unternehmerischen Rechtsverkehr und welche Rechtsfolgen entstehen bei der Verwendung dieser? Es kommt öfters vor, dass unwirksame Klauseln, Bestandteil eines Vertrages werden. Denn nach Abs. 2 I GG besteht eine generelle Vertragsfreiheit, auf dessen Basis jeder das Recht besitzt [...] Das deutsche Rechtsystem beinhaltet nach Abs. 2 I GG eine generelle Vertragsfreiheit, in der jeder das Recht besitzt, nach seiner Entscheidung Verträge zu erstellen und abzuschließen. Auch in welchem Rahmen und Form sie abgeschlossen werden, wird dem Verwender selber überlassen, das wird auf Basis der Vertragsfreiheit geregelt. Dennoch unterliegen die abgeschlossenen Verträge rechtlichen Kriterien der inhaltlichen Kontrolle. Bei Verwendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen im unternehmerischen Rechtsverkehr, werden vorformulierte Vertragsbedingungen in einer Vielzahl von Verträgen mit in den Vertrag einbezogen. Hierfür finden die in §305 BGB genannten Klauseln seine Anwendbarkeit. Durch diese werden die abgeschlossenen Verträge einer Inhaltlichen Kontrolle unterlaufen. Auch weiterhin erfahren die §307 - §309 BGB enthaltenen Bedingungen ihre Anwendung in der inhaltlichen Kontrolle der Verträge. Diese dienen dazu, die verwendeten AGBs inhaltlich zu kontrollieren und stellen einen Schutzzweck der Vertragsparteien dar. Dies erfährt Anwendung im Privatrecht, sowie im unternehmerischen Rechtsverkehr. Allerdings muss bei der Verwendung der AGB in Business to Business Verträgen (B2B) ein eindeutiges Widersprechen vorliegen, ansonsten erhalten diese ihre Gültigkeit.