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Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Adelsforschung bildete schon früh einen essentiellen Bestandteil der Rechts- und Verfassungsgeschichte, wobei vor allem die Ursprünge des mittelalterlichen Adels das Interesse der Forscher weckten. Für das 19. und frühe 20. Jahrhundert lassen sich grob zwei theoretische Ansätze, die Entstehung und die politische, soziale und wirtschaftliche Rolle des Adels zu definieren, unterscheiden. Die…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 1,3, Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Adelsforschung bildete schon früh einen essentiellen Bestandteil der Rechts- und Verfassungsgeschichte, wobei vor allem die Ursprünge des mittelalterlichen Adels das Interesse der Forscher weckten. Für das 19. und frühe 20. Jahrhundert lassen sich grob zwei theoretische Ansätze, die Entstehung und die politische, soziale und wirtschaftliche Rolle des Adels zu definieren, unterscheiden. Die „Gemeinfreienlehre“ beruht auf der Annahme einer „genossenschaftlichen Ordnung“ der Germanen, wie sie etwa von Tacitus beschrieben wurde. Als Ausgangspunkt dient eine Gesellschaft gleichberechtigter, freier Bauern, denen eine ähnliche materielle Grundlage zur Verfügung steht, als staatstragende Schicht. Unterschiedliche Betrachtungsweisen aus verschiedenen historischen Perspektiven führten zu dem gemeinsamen Schluss, dass durch den Adel das ideale, von Freiheit und Gleichberechtigung geprägte Gemeinwesen zugrunde gegangen sei. Auch der fränkische Königsstaat habe noch auf den Gemeinfreien basiert, bis unter schwachen Königen der Adel, der aus der Übernahme fränkischer Verwaltungsämter oder der Anhäufung von Grundbesitz entstanden war, königsähnliche Macht an sich gerissen und die freien Bauern unterdrückt habe. Am Anfang des 20. Jahrhunderts kam neben der „Gemeinfreienlehre“ die sogenannte „Adelsherrschaftstheorie“ auf. Vertreter dieser Theorie setzten die Existenz eines „Herrenstandes“ mit autogenen Herrschaftsrechten, die sich nicht vom König und der Ausübung der von diesem übertragener Ämter ableiteten, ab dem 9. Jahrhundert voraus . Die Akkumulation von Grundbesitz stellt hier nicht die Folge adliger Herrschaft dar, sondern deren Basis. Ab den dreißiger und vierziger Jahren des 20. Jahrhunderts betrachtete man Adel als essentiellen Bestandteil des mittelalterlichen Staats, dessen Entwicklung schon in germanischer Zeit ihren Anfang genommen hätte. Auch eine deutliche Abgrenzung vom Königtum wurde nicht mehr angenommen, Adelsherrschaft und Königtum stellten somit gleichartige Phänomene von unterschiedlicher Intensität dar. Strittig blieben allerdings stets einerseits die Frage nach der Kontinuität eines vorvölkerwanderungszeitlichen germanischen Adels, andererseits die Frage nach der rechtlichen Stellung des Adels im Allgemeinen.