Fachbuch aus dem Jahr 2006 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 2,0, Fachhochschule für Wirtschaft Berlin (Fachbereich Berufsakademie Berlin), Sprache: Deutsch, Abstract: Vor dem Jahre 2004 waren noch grundsätzlich alle Aufwendungen für eine erstmalige Berufsausbildung als Werbungskosten abziehbar. Es war sogar damit zu rechnen, dass der BFH die Kosten eines Erststudiums als Werbungskosten akzeptiert, es fehlte nur noch das passende Revisionsurteil, mit dem man diese neue Auffassung begründen konnte. Während der Arbeiten an diesem Bericht wurde ein hierzu passendes Urteil gefällt, das beinhaltet, dass alle Kosten für ein Erststudium bis einschließlich für den Veranlagungszeitraum 2003 als Werbungskosten abgezogen werden dürfen. Das vorher beschriebene allgemeingültige Gesetz ist seit dem 21.07.2004 dahingehend geändert, dass rückwirkend ab dem 01.01.2004 im Zusammenhang mit einer erstmaligen Ausbildung keine Werbungskosten mehr abziehbar sind. Die Begründung dafür lautet, dass eine Berufsausbildung regelmäßig zu einer neuen sozialen Stellung in der Gesellschaft führt und somit Kosten der Lebensführung seien. Allerdings ist sich die Rechtssprechung in diesem Punkt nicht einig. So hat der BFH schon Entscheidungen gegen dieses Gesetz getroffen. Als Beispiel seien hier das berufsbegleitende Erststudium einer Bankangestellten und der Aufwand zur Erstausbildung eines Piloten genannt. Diese Kosten hat der BFH voll als Werbungskosten anerkannt. In dieser Arbeit soll nun aufgezeigt werden, wie steuerlich zwischen verschiedenen Bildungsmöglichkeiten, im speziellen bei Studenten, unterschieden wird.