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Gerichtsstandsvereinbarungen gewährleisten zuständigkeitsrechtliche Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit. Innerhalb der EU motivieren Gerichtsstandsvereinbarungen wie kein zweites Instrument des IZPR zu grenzüberschreitendem Handel und fördern so die europäische Integration. Zugleich wird unter Verweis auf die Errungenschaften des wechselseitigen Vertrauens und des Anerkennungsprinzips in der EU die zuständigkeitsrechtliche Nachprüfung von Urteilen, die auf Gerichtsstandsvereinbarungen beruhen, abgelehnt. Urteile des forum derogatum werden europaweit anerkannt. Niklas Brüggemann analysiert…mehr

Produktbeschreibung
Gerichtsstandsvereinbarungen gewährleisten zuständigkeitsrechtliche Vorhersehbarkeit und Rechtssicherheit. Innerhalb der EU motivieren Gerichtsstandsvereinbarungen wie kein zweites Instrument des IZPR zu grenzüberschreitendem Handel und fördern so die europäische Integration. Zugleich wird unter Verweis auf die Errungenschaften des wechselseitigen Vertrauens und des Anerkennungsprinzips in der EU die zuständigkeitsrechtliche Nachprüfung von Urteilen, die auf Gerichtsstandsvereinbarungen beruhen, abgelehnt. Urteile des forum derogatum werden europaweit anerkannt. Niklas Brüggemann analysiert internationale Gerichtsstandsvereinbarungen umfassend aus zuständigkeitsrechtlicher, rechtshängigkeitsrechtlicher und anerkennungsrechtlicher Perspektive. Er zeigt auf systematischer, rechtspolitischer und rechtsvergleichender Grundlage, dass die Derogationswirkung internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen de lege ferenda durch einen Anerkennungsversagungsgrund geschützt werden sollte. Geboren 1989; Studium der Rechtswissenschaften in München, Genf (2011/12) sowie der Geschichte in München; 2018 Promotion (München); Rechtsreferendariat am Hanseatischen Oberlandesgericht; Rechtsanwalt in einer international tätigen Rechtsanwaltskanzlei in Hamburg.

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