Südafrika, Ghana und Uganda sind Beispiele afrikanischer Staaten, die traditionelle Institutionen in ihren Verfassungen anerkennen. Traditionelle Institutionen übernehmen neben ihren kulturellen Ämtern auch hoheitliche Aufgaben auf lokaler Ebene zum Beispiel in der Administration von Landnutzungsrechten, in der Rechtsprechung oder in der Kommunalverwaltung. Sie fungieren zudem als Repräsentanten der traditionellen Gemeinschaften in eigenen Mitwirkungsgremien auf nationaler Ebene. Die politische Bewertung fällt ambivalent aus: einerseits als Ausdruck kultureller Vielfalt, andererseits als patriarchische, lokale Eliten. Die Analyse des universellen und regionalen Völkerrechts sowie der innerstaatlichen Rechtsordnungen zeigt den Umgang des Rechts mit diesem Spannungsverhältnis und die insbesondere menschenrechtlichen Anforderungen an die Ausgestaltung der Anerkennung traditioneller Institutionen auf. Geboren 1979; Studium der Afrika- und Rechtswissenschaft in Berlin und Dar es Salaam; Projektleiterin Robert Bosch Stiftung; Wissenschaftliche Mitarbeiterin im DFG-Forschungsprojekt 'Verfassungsgerichtsbarkeit und Demokratisierung im frankophonen Westafrika'; seit 2016 bei der Deutschen Gesellschaft für die Vereinten Nationen.
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