Studienarbeit aus dem Jahr 2016 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 9,00, Universität Passau (Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Wirtschaftsrecht), Veranstaltung: Seminar im Kapitalgesellschaftsrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte mehrfach in seiner Rechtsprechung zu Rechtsfragen der Doppelinsolvenz Position zu beziehen. Im Falle einer Doppelinsolvenz hatte er im Jahre 2008 Stellung zu nehmen, inwieweit das Stehenlassen eines Gesellschafterdarlehens der Schenkungsanfechtung unterliegen könne. Nunmehr konnte er im Jahr 2016 ein zweites Mal nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) zu einem Fall der Doppelinsolvenz judizieren, inwieweit die Auszahlung eines Gesellschafterdarlehens der Schenkungsanfechtung unterliegen könne, mit im Hinblick auf das Ergebnis seines erstes Urteil konträr wirkenden Ergebnissen: Im ersten Urteil bejahte er, dass das Stehenlassen eines Gesellschafterdarlehens in der Gesellschaft der Schenkungsanfechtung unterliege. Dagegen verneinte er in seinem zweiten Urteil die Anfechtbarkeit der Auszahlung eines Gesellschafterdarlehens an eine Gesellschaft. Diese auf den ersten Blick diametral gegensätzlichen Entscheidungen sollen im Rahmen dieser Arbeit einzeln und danach als historische Einheiten kritisch auf ihre Unterschiede analysiert und anhand der den Urteilen zugrundeliegenden Literatur-, Gesetzes- und Rechtsprechungs-materialien aufgearbeitet werden, um zu untersuchen, welche Motive und rechtlichen Gesichtspunkte den BGH in seinen beiden Urteilen zur Doppelinsolvenz zu so gegenläufigen Ergebnissen kommen ließen.
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