Diplomarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Hochschule Schmalkalden, ehem. Fachhochschule Schmalkalden (Fachbereich Wirtschaftsrecht), Sprache: Deutsch, Abstract: Wie in der freien Wirtschaft existieren auch auf dem Gebiet der Juristerei „Konjunkturen“. Die Problematik des Missbrauchs aktienrechtlicher Anfechtungsklagen bietet dafür ein anschauliches Beispiel. Dabei fand die Frage bereits im Jahre 1877 bei den Vorarbeiten für die Aktienrechtsre-form von 1884 Erwähnung. Auch in der Weimarer Republik wurde die Thematik wiederholt aufgegriffen und in der Aktienrechtsreform 1937 mit einer erheblichen Einschränkung des Anfechtungsrechts gewürdigt. Trotz ständiger Weiterentwicklung des deutschen Aktienrechts nahm die Zahl der missbräuchlich erhobenen Anfechtungsklagen zu. Und auch in der Gegenwart tritt das Phänomen immer wieder in Erscheinung, wie jüngst bei der Kapitalerhöhung der KarstadtQuelle AG. Daher wird sich diese Arbeit mit dem Phänomen der missbräuchlichen Ausnutzung des Anfechtungsrechts beschäftigen, ohne dabei aber das legitime Anliegen des Minderheitenschutzes außer Acht zu lassen. Es soll sich hierbei auf die Anfechtung von Kapitalmaßnahmen, respektive den ordentlichen Kapitalerhöhungsbeschlüssen, konzentriert werden. Dazu ist die Kapitalerhöhung zu Beginn näher zu erläutern, um von ihr als Grundlage und zur Förderung des besseren Verständnisses ausgehen zu können. Zudem soll dies der Spezifizierung potentieller Anfechtungsgründe dienen. Im Anschluss hieran wird die Anfechtungsklage als Kontroll- und Schutzinstrument und seine Bedeutung für die Minderheitsaktionäre betrachtet. Die sich anschließende Diskussion beschäftigt sich mit der Klärung der Frage, ob die missbräuchliche Verwendung der Anfechtungsklage de facto möglich ist. Die Untersuchung des potentiellen Missbrauchs der Anfechtungsklage wird den Anschluss bilden und zu der Formulierung und Präzisierung konkreter Missbrauchstatbestände führen. Die nähere Betrachtung und Wertung aktueller Reformvorhaben der Bundesregierung bei der Modernisierung des Anfechtungsrechts bilden den Abschluss dieser Arbeit.