Studienarbeit aus dem Jahr 2020 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 17,00 Punkte, Universität Augsburg, Veranstaltung: Schwerpunktseminar "Aktuelle Fragen des Wettbewerbsrechts", Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit befasst sich mit einer rechtswissenschaftlich höchst aktuellen Thematik. Mit Blick auf das vom Gesetzgeber geplante Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs, das noch in diesem Jahr final beschlossen werden soll, geht der Verfasser auf den darin enthaltenen § 13a ein, der vermeintliche Neuregelungen hinsichtlich der wettbewerbsrechtlichen Vertragsstrafbemessung mit sich bringen soll. Zunächst behandelt die Arbeit allerdings die dem Thema zugrundeliegende Ausgangsmaterie (insbesondere das Rechtsinstitut des lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsvertrags und die in diesem Zusammenhang maßgebliche Problematik der Wiederholungsgefahr) sowie anschließend die aktuelle Rechts- und Praxissituation hinsichtlich der Bemessung von Vertragsstrafen. Nachdem dann - wie eingangs bereits tangiert - mit doch harscher Kritik auf den im Gesetzesentwurf vorgesehenen § 13a UWG-E eingegangen wird, kommt die Arbeit nachfolgend zu ihrem wohl interessantesten Teil. So versucht sich der Verfasser nämlich daran, einen alternativen Strafbemessungsansatz zu konstruieren, welcher der rechtlichen Praktikabilität zuträglicher sein soll als der vorbezeichnete Gesetzesentwurf. Besagter Alternativansatz baut fundamental auf einem mathematischen Formeltandem sowie einer daraus hervorgehenden Angemessenheitsmarge auf und stellt damit in jeder Hinsicht ein äußerst außergewöhnliches Konstrukt dar. Die Arbeit eignet sich ideal für alle Wissenschaftler, die sich eingehend mit dem Gewerblichen Rechtsschutz und der Thematik der Vertragsstrafen sowie deren Angemessenheit beschäftigen und in diese Richtung Forschung betreiben. Daneben ist die Arbeit aber natürlich auch für alle anderen Interessierten mehr als lesenswert.
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