Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 14 Punkte, Friedrich-Schiller-Universität Jena, Sprache: Deutsch, Abstract: Manche Ehepaare oder auch Alleinstehende können oder wollen keine eigenen Kinder bekommen und denken deshalb über die Adoption eines fremden Kindes nach. Eine Adoption, bei der sowohl der Adoptierende als auch der Adoptierte aus Deutschland kommen, ist im Familienrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches geregelt. Wenn eine Familie ein Kind aus einem anderen Land adoptieren möchte, wird es etwas komplizierter. Denn hier sind das adoptierte Kind und der oder die Adoptierenden nicht demselben Recht unterworfen. Dabei muss beachtet werden, dass in solchen Fällen unter umständen Gesetze vorliegen, die sich sehr voneinander unterscheiden. Hier tritt das Internationale Privatrecht (IPR) in den Vordergrund, das sich mit Angelegenheiten befasst, die verschiedene Rechtsordnungen betreffen. Im IPR werden Sachgebiete wie Schuldrecht, Sachenrecht oder Familienrecht auf internationaler Ebene behandelt und es wird entschieden, nach der Rechtsnorm welchen Landes ein Fall entschieden wird. Neben den Artikeln 22 und 23 des Einführungsgesetzes des BGB sind bei einer Internationaler Adoption außerdem die Artikel das Haager Adoptionsübereinkommens vom 29.5.1993, die für Deutschland am 1.3.2002 in Kraft getreten sind, und den Ablauf einer internationalen Adoption klären, bedeutend. Bei einer internationalen Adoption müssen viele Voraussetzungen, nicht nur vom Herkunftsland des Kindes, sondern auch vom Aufnahmestaat, gegeben sein, damit sie reibungslos ablaufen kann. Gesetze wie das EGBGB und das Haager Adoptionsübereinkommen sollen helfen damit sowohl die Voraussetzungen als auch die Wirkungen einer Adoption den Annehmenden und dem Angenommenen das best mögliche Ergebnis liefern.
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