Studienarbeit aus dem Jahr 2008 im Fachbereich Jura - Europarecht, Völkerrecht, Internationales Privatrecht, Note: 9,0, Universität Bayreuth, Sprache: Deutsch, Abstract: Die vorliegende Abhandlung befasst sich mit den Anknüpfungsregeln der Rom I-Verordnung zu Beförderungsverträgen. Dabei wird zunächst der Wandel des EVÜ zur Rom I-VO beleuchtet, um sodann das Kollisionsrecht nach Art. 5 Rom I-VO einer kritischen Würdigung zu unterziehen. Im Ergebnis stellt der Verfasser fest, dass im Bereich der Rechtswahl von Güterbeförderungsverträgen liberalere Regelungen, wie sie noch im Entwurf der Rom I-VO zu finden waren, überzeugender gewesen wären. Im Bereich von Personenbeförderungsverträgen verfehlt die Rechtswahlmöglichkeit am Sitz des Beförderers nach Auffassung des Verfassers den gewünschten Normzweck des Art. 5 II Rom I-VO. Im Rahmen der objektiven Anknüpfung gewinnen Güterbeförderungsverträge jedoch an Rechtssicherheit, indem sie keiner vagen subsidiären Anknüpfung unterliegen, ihre Flexibilität jedoch beibehalten. Die objektive Anknüpfung von Personenbeförderungsverträgen schafft es ebenfalls, die Ziele des Gesetzgebers zu erfüllen, obgleich präzisere Begriffsbestimmungen auf diesem Gebiet wünschenswert gewesen wären. Weitere Informationen zum Privatrecht stellt der Verfasser auf seiner Homepage www.rechtsanwalt-caspary.de zur Verfügung.
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