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Akademische Arbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit geht es um die Ansatzkriterien für die Rückstellung in der Handels- und Steuerbilanz. Hierbei geht es im Handelsrecht insbesondere um die handelsrechtlichen Arten von Rückstellungen, die Verbindlichkeitsrückstellungen und die Aufwandsrückstellungen. Im Steuerrecht geht es um das Maßgeblichkeitsprinzip und die steuerlichen Sonderregelungen. Der Begriff der Rückstellung fand bis zur Aktienrechtsnovelle von…mehr

Produktbeschreibung
Akademische Arbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Georg-Simon-Ohm-Hochschule Nürnberg, Sprache: Deutsch, Abstract: In dieser Arbeit geht es um die Ansatzkriterien für die Rückstellung in der Handels- und Steuerbilanz. Hierbei geht es im Handelsrecht insbesondere um die handelsrechtlichen Arten von Rückstellungen, die Verbindlichkeitsrückstellungen und die Aufwandsrückstellungen. Im Steuerrecht geht es um das Maßgeblichkeitsprinzip und die steuerlichen Sonderregelungen. Der Begriff der Rückstellung fand bis zur Aktienrechtsnovelle von 1931 weder im Handelsgesetzbuch noch in den für Aktiengesellschaften geltenden Bilanzierungsvorschriften gesetzliche Erwähnung. Trotz der fehlenden gesetzlichen Grundlage stellten Unternehmen schon vor 1929 Rückstellungen in ihre Bilanzen ein. Entgegen der Intention des Gesetzgebers wurden dabei häufig diese Rückstellungen zusammen mit den bereits zulässigen Rücklagen unter dem Posten Reserven ausgewiesen. Im Laufe der Zeit waren der Ansatz und die Bewertung von Rückstellungen Gegenstand zahlreicher Änderungen: Vom Aktiengesetz 1937 über das Aktiengesetz 1965, die Umsetzung der 4. EG Richtlinie durch das Bilanzrichtliniengesetz 1985 bis hin zum Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz 2009 (BilMoG). Rückstellungen gehören auch heute zu den bedeutendsten Bilanzposten und sind ein zentraler Bestandteil des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Dies belegt der rein quantitative Umfang, die ihnen innewohnenden bilanzpolitischen Möglichkeiten und die umfangreiche Rechtsprechung zu ihrem Ansatz und ihrer Bewertung. Aus diesen Gründen sind sie ein beständiges Thema bei Betriebsprüfungen und können wohl als Ewigkeitsproblem des Bilanzrechts gesehen werden.

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