J. König, A. Juckenack, H. Beckurts, A. Beythien, A. Bujard, K. Farnsteiner, J. Mayrhofer, G. Rupp, R. Sendtner
Die Anstalten zur technischen Untersuchung von Nahrungs- und Genußmitteln sowie Gebrauchsgegenständen, die im Deutschen Reiche (eBook, PDF)
Statistische Erhebungen im Auftrage der Freien Vereinigung Deutscher Nahrungsmittelchemiker
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- Geräte: PC
- ohne Kopierschutz
- eBook Hilfe
- Größe: 35.26MB
Produktdetails
- Verlag: Springer Berlin Heidelberg
- Seitenzahl: 308
- Erscheinungstermin: 9. März 2013
- Deutsch
- ISBN-13: 9783642508837
- Artikelnr.: 53432122
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I. Deutsches Reich.- (1) Kaiserliches Gesundheitsamt.- II. Preußen.- Landesrechtliche Verordnungen.- A. Staatliche Anstalten.- Anhang zn II A.- B. Kommunale (von Gemeinden oder Gemeindeverbänden aus öffentlichen Mitteln errichtete) Anstalten.- Anhang hierzu (später bekannt gewordenes Material).- C. Von Landwirtschaftskammern errichtete Anstalten.- D. Von Chemikern aus privaten Mitteln eingerichtete Anstalten, die z. T. als öffentliche Anstalten gemäß 17 des Reichsgesetzes vom 14. Mai 1879 anerkannt sind, z. T. den Charakter kommunaler Anstalten haben, z. T. lediglich ständig mit einschlägigen Untersuchungen von Verwaltungsbehörden betraut werden.- Anhang zu II D.- Anhang zu I und II.- III. Bayern.- Landesrechtliche Verordnungen.- Gehaltsverhältnisse an den Kgl. Untersuchungsanstalten.- A. Staatliche Anstalten.- B. Kommunale Anstalten.- D. Aus privaten Mitteln eingerichtete Anstalt.- IV. Sachsen.- Landesrechtliche Verordnung.- A. Staatliche Anstalten.- B. Kommunale Anstalten.- D. Von Chemikern aus privaten Mitteln eingerichtete Anstalten.- V. Württemberg.- Landesrechtliche Verordnung.- A. Staatliche Anstalten.- B. Kommunale Anstalt.- D. Von . Chemikern aus privaten Mitteln eingerichtete Anstalten.- VI. Baden.- Landesrechtliche Verordnungen.- A. Staatliche Anstalt.- B. Kommunale Anstalten.- D. Von Chemikern aus privaten Mitteln eingerichtete Anstalten.- VII. Hessen.- B. Kommunale Anstalten.- D. Von Chemikern aus privaten Mitteln eingerichtete Anstalten.- VIII. Mecklenburg-Schwerin.- Landesrechtliche Verordnung.- A. Staatliche Anstalt.- IX. Sachsen-Weimar.- Landesrechtliche Verordnung.- A. Staatliche Anstalt.- X. Mecklenburg-Strelitz.- XI. Oldenburg.- D. Aus privaten Mitteln errichtete und als städtische Anstalt charakterisierte Anstalt.- XII.Braunschweig.- (165) Herzogl, technische Hochschule in Braunschweig, Laboratorium für Nahrungsmittelchemie.- (166) Untersuchungsstelle des Vereins für öffentliche Gesundheitspflege in Braunschweig.- (167) Laboratorium von Dr. R. Frühling und Dr. J. Schult z, Inhaber Prof. Dr. R. Frühling und Dr. Rössing, Nahrungsmittelchemiker in Braunschweig.- (168) Laboratorium von Dr. P. Nehring in Braunschweig.- XIII. Sachsen-Meiningen.- Landesrechtliche Verordnungen.- XIV. Sachsen-Altenburg.- D. Aus privaten Mitteln eingerichtete und als städtische Anstalt charakterisierte Anstalt.- XV. Sachsen-Koburg-Gotha.- Landesrechtliche Verordnung.- D. Ton Chemikern aus privaten Mitteln eingerichtete Anstalten.- XVI. Anhalt.- A. Staatliche Anstalt.- D. Aus privaten Mitteln eingerichtete, als städtische Anstalt charakterisierte und staatlichen Anstalten gleichgestellte Anstalten.- XVII. Schwarzburg-Sondershausen.- Landesrechtliche Verordnung.- D. Aus privaten Mitteln eingerichtete, als staatliche Anstalt charakterisierte Anstalt.- XVIII. Schwarzburg-Rudolstadt.- Landesrechtliche Verordnung.- XIX. Reuß. j. L..- D. Aus privaten Mitteln eingerichtete Anstalt.- XX. Schaumburg-Lippe.- (177) Bückeburg. Öffentliche chemische Untersuchungsstelle der Residenzstadt Bückeburg.- XXI. Lippe.- XXII. Lübeck.- D. Aus privaten Mitteln eingerichtete Anstalt.- XXIII. Bremen.- A. Staatliche Anstalt.- XXIV. Hamburg.- A. Staatliche Anstalt.- XXV. Elsaß-Lothringen.- Landesrechtliche Verordnung.- A. Staatlich organisierte Anstalten.- B. Kommunale Anstalt.- 1. Entwurf von Gebührensätzen für Untersuchungen von Nahrungs- und Genußmitteln sowie Gebrauchsgegenständen im Sinne des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879 (die sogenannten Reichsgebübrensätze).- 2. Vorschriften, betreffend die Prüfungder Nahrungsmittelchemiker.- 3. Verzeichnis der Anstalten zur technischen Untersuchung von Nahrungs- und Genußmitteln, an denen die nach 16 Abs. 1 Ziffer 4 und Abs. 4 der Prüfungsvorschriften für Nahrungsmittelchemiker vorgeschriebene 1 ½-jährige praktische Tätigkeit in der technischen Untersuchung von Nahrungs- und Genußmitteln zurückgelegt werden kann.- 4. Alphabetisches Personenverzeichnis.- 5. Alphabetisches Verzeichnis der Gemeinden, in denen sich Anstalten befinden.
I. Deutsches Reich.- (1) Kaiserliches Gesundheitsamt.- II. Preußen.- Landesrechtliche Verordnungen.- A. Staatliche Anstalten.- Anhang zn II A.- B. Kommunale (von Gemeinden oder Gemeindeverbänden aus öffentlichen Mitteln errichtete) Anstalten.- Anhang hierzu (später bekannt gewordenes Material).- C. Von Landwirtschaftskammern errichtete Anstalten.- D. Von Chemikern aus privaten Mitteln eingerichtete Anstalten, die z. T. als öffentliche Anstalten gemäß 17 des Reichsgesetzes vom 14. Mai 1879 anerkannt sind, z. T. den Charakter kommunaler Anstalten haben, z. T. lediglich ständig mit einschlägigen Untersuchungen von Verwaltungsbehörden betraut werden.- Anhang zu II D.- Anhang zu I und II.- III. Bayern.- Landesrechtliche Verordnungen.- Gehaltsverhältnisse an den Kgl. Untersuchungsanstalten.- A. Staatliche Anstalten.- B. Kommunale Anstalten.- D. Aus privaten Mitteln eingerichtete Anstalt.- IV. Sachsen.- Landesrechtliche Verordnung.- A. Staatliche Anstalten.- B. Kommunale Anstalten.- D. Von Chemikern aus privaten Mitteln eingerichtete Anstalten.- V. Württemberg.- Landesrechtliche Verordnung.- A. Staatliche Anstalten.- B. Kommunale Anstalt.- D. Von . Chemikern aus privaten Mitteln eingerichtete Anstalten.- VI. Baden.- Landesrechtliche Verordnungen.- A. Staatliche Anstalt.- B. Kommunale Anstalten.- D. Von Chemikern aus privaten Mitteln eingerichtete Anstalten.- VII. Hessen.- B. Kommunale Anstalten.- D. Von Chemikern aus privaten Mitteln eingerichtete Anstalten.- VIII. Mecklenburg-Schwerin.- Landesrechtliche Verordnung.- A. Staatliche Anstalt.- IX. Sachsen-Weimar.- Landesrechtliche Verordnung.- A. Staatliche Anstalt.- X. Mecklenburg-Strelitz.- XI. Oldenburg.- D. Aus privaten Mitteln errichtete und als städtische Anstalt charakterisierte Anstalt.- XII.Braunschweig.- (165) Herzogl, technische Hochschule in Braunschweig, Laboratorium für Nahrungsmittelchemie.- (166) Untersuchungsstelle des Vereins für öffentliche Gesundheitspflege in Braunschweig.- (167) Laboratorium von Dr. R. Frühling und Dr. J. Schult z, Inhaber Prof. Dr. R. Frühling und Dr. Rössing, Nahrungsmittelchemiker in Braunschweig.- (168) Laboratorium von Dr. P. Nehring in Braunschweig.- XIII. Sachsen-Meiningen.- Landesrechtliche Verordnungen.- XIV. Sachsen-Altenburg.- D. Aus privaten Mitteln eingerichtete und als städtische Anstalt charakterisierte Anstalt.- XV. Sachsen-Koburg-Gotha.- Landesrechtliche Verordnung.- D. Ton Chemikern aus privaten Mitteln eingerichtete Anstalten.- XVI. Anhalt.- A. Staatliche Anstalt.- D. Aus privaten Mitteln eingerichtete, als städtische Anstalt charakterisierte und staatlichen Anstalten gleichgestellte Anstalten.- XVII. Schwarzburg-Sondershausen.- Landesrechtliche Verordnung.- D. Aus privaten Mitteln eingerichtete, als staatliche Anstalt charakterisierte Anstalt.- XVIII. Schwarzburg-Rudolstadt.- Landesrechtliche Verordnung.- XIX. Reuß. j. L..- D. Aus privaten Mitteln eingerichtete Anstalt.- XX. Schaumburg-Lippe.- (177) Bückeburg. Öffentliche chemische Untersuchungsstelle der Residenzstadt Bückeburg.- XXI. Lippe.- XXII. Lübeck.- D. Aus privaten Mitteln eingerichtete Anstalt.- XXIII. Bremen.- A. Staatliche Anstalt.- XXIV. Hamburg.- A. Staatliche Anstalt.- XXV. Elsaß-Lothringen.- Landesrechtliche Verordnung.- A. Staatlich organisierte Anstalten.- B. Kommunale Anstalt.- 1. Entwurf von Gebührensätzen für Untersuchungen von Nahrungs- und Genußmitteln sowie Gebrauchsgegenständen im Sinne des Nahrungsmittelgesetzes vom 14. Mai 1879 (die sogenannten Reichsgebübrensätze).- 2. Vorschriften, betreffend die Prüfungder Nahrungsmittelchemiker.- 3. Verzeichnis der Anstalten zur technischen Untersuchung von Nahrungs- und Genußmitteln, an denen die nach 16 Abs. 1 Ziffer 4 und Abs. 4 der Prüfungsvorschriften für Nahrungsmittelchemiker vorgeschriebene 1 ½-jährige praktische Tätigkeit in der technischen Untersuchung von Nahrungs- und Genußmitteln zurückgelegt werden kann.- 4. Alphabetisches Personenverzeichnis.- 5. Alphabetisches Verzeichnis der Gemeinden, in denen sich Anstalten befinden.