Die Regelung des § 14 Abs. 1 S. 1 Nr. 5 KStG versagt Organträgern und Organgesellschaften die inländische Berücksichtigung von Verlusten, die einer ausländischen Besteuerung unterliegen (sog. double dipping). Der Autor untersucht Konstellationen doppelter Verlustberücksichtigung und führt die Verlustverrechnungsbeschränkung auf einen wettbewerbspolitischen Regelungsgrund zurück. Das Ergebnis der Arbeit ist eine ausführliche Analyse von Anwendungsbereich und Rechtsfolge der Regelung. Der Autor untersucht zudem die zentrale Rechtsfolge der Organschaft und tritt für ein neues Verständnis der Qualifikation des zugerechneten Organeinkommens ein. Potenzielle Implikationen im Bereich der Ertragsteuern werden aufgezeigt.
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