Bachelorarbeit aus dem Jahr 2021 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,0, Fachhochschule Bielefeld, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem vermehrten Auftreten der Infektionserkrankung Covid-19 Anfang des Jahres 2020, spätestens jedoch mit der offiziellen Erklärung zur weltweiten Pandemie im März 2020, bringt diese Erkrankung viele, teils schwerwiegende Auswirkungen für fast jeden Lebensbereich unserer Zeit mit sich. Auch im Bereich des Rechts sind zahlreiche neue Herausforderungen und Fragestellungen an der Tagesordnung. Dazu zählen aber nicht nur Fragen rund um die Zulässigkeit von Corona-Maßnahmen oder jene, die sich mit der Einschränkung von Grundrechten befassen, sondern auch diejenigen, die das direkte Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und dessen Arbeitnehmern tangieren. In jenem Bereich nehmen Fragen zur sog. Anordnungsbefugnis eine wesentliche Rolle ein. Dabei handelt es sich um die Möglichkeit des Arbeitgebers, seinen Arbeitnehmern gegenüber gewisse arbeitsspezifische Dinge anzuordnen, ohne das es dessen Zustimmung bedarf. Diese Begrifflichkeit wird im folgenden Abschnitt zum Thema Homeoffice genauer erläutert und definiert. Besonders jetzt in Corona-Zeiten kommen für Arbeitnehmer, Arbeitgeber oder Anwälte und Gerichte diesbezüglich viele Fragen auf, welche beantwortet werden müssen. Wer darf dem Arbeitnehmer gegenüber was und in welcher Form, bzw. in welchem Umfang anordnen? Welche Anordnungsbefugnis besitzt ein Arbeitgeber und welche individualvertraglichen oder kollektivrechtlichen Möglichkeiten bestehen, eine Anordnung gegenüber Arbeitnehmern durchzusetzen? Diese vielseitigen und teils komplexen Fragestellungen sowie ihre Bearbeitung und letztlich ihre Beantwortung sind der zentrale Bestandteil dieser Abschlussarbeit. Es soll deutlich gemacht werden, welche anordnungsspezifischen Problematiken im Arbeitsverhältnis in der jetzigen Corona-Zeit auftreten und wie diese zu behandeln bzw. rechtlich zu beurteilen sind.