Studienarbeit aus dem Jahr 2005 im Fachbereich Jura - Rechtsphilosophie, Rechtssoziologie, Rechtsgeschichte, Note: Sehr Gut, Universität Wien (Rechtsphilosphie), Sprache: Deutsch, Abstract: "Das platonische Sozialmodell lässt sich am besten als expertokratische Verfassung charakterisieren." (7) Die 3 Prinzipien dieses Gesamtmodells sind folgende: 1. das Prinzip der natürlichen Begabungsgleichheit 2. das Prinzip der Kompetenz 3. das Prinzip der Konzentration (Idiopragie) Ad 1) Das Prinzip der natürlichen Begabungsgleichheit besteht aus 2 Theorien: der Theorie, dass die Talente und Begabungen der Natur eines Menschen entspringen und der Theorie, dass die Verteilung der Talente und Begabungen ungleich erfolgt. Ad 2) Das Prinzip der Kompetenz besagt, dass nur die Kompetenz einer Person und nicht etwas anderes das Zuteilungskriterium zu einem bestimmten Stand sein kann. Ad 3) Das Prinzip der Konzentration verbietet es in mehreren verschiedenen Berufen und/ oder Ämtern tätig zu werden. Nach der Bestimmung der Eignung und der entsprechenden Ausbildung muss der Mensch seinen Platz in der Gesellschaft einnehmen und von diesem nicht mehr abweichen. " Wenn nämlich jemand von klein auf eine Arbeit gewünscht und lange Zeit ausgeübt hat, gerät seine Arbeit besser. ... Wenn sich also jemand mit mehr als einer Arbeit beschäftigen will, so ist das entweder unmöglich oder es führt nicht zum Besten." (1)
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