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Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Reform des Versicherungsvertragsrechts ergeben sich bedeutende Veränderungen für den Versicherer. Diese Abschlussarbeit untersucht die Auswirkungen der VVG-Reform auf den Vertragsabschluss. Betrachtet werden die Anforderungen an die Verbraucherinformationen und deren Übergabezeitpunkt an den VN. Bisher konnte der Versicherer beim Übergabezeitpunkt zwischen zwei…mehr

Produktbeschreibung
Diplomarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,7, Technische Hochschule Köln, ehem. Fachhochschule Köln, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit der Reform des Versicherungsvertragsrechts ergeben sich bedeutende Veränderungen für den Versicherer. Diese Abschlussarbeit untersucht die Auswirkungen der VVG-Reform auf den Vertragsabschluss. Betrachtet werden die Anforderungen an die Verbraucherinformationen und deren Übergabezeitpunkt an den VN. Bisher konnte der Versicherer beim Übergabezeitpunkt zwischen zwei Möglichkeiten wählen. Er konnte entscheiden, ob er die Verbraucherinformationen mit Antragsstellung oder mit Übersendung der Police aushändigen wollte. I.d.R. hat der Versicherer sich für das Policenmodell, d.h. die Aushändigung mit Versicherungsschein, entschieden. Das Policenmodell soll nach dem Willen des Gesetzgebers abgeschafft werden. Je nachdem ob der Versicherer nach dem Antrags- oder Policenmodell verfahren hat, ergaben sich für den VN unterschiedliche Lösungsmöglichkeiten in Form von Widerrufs-, Widerspruchs- oder Rücktrittsrechten. Neben dem Übergabezeitpunkt der Verbraucherinformationen war auch entscheidend, ob der Vertrag nach den Regeln des Fernabsatzes oder über einen Vermittler geschlossen wurde. Die verschiedenen Regelungen des bisherigen VVG werden in ein neues Widerrufsrecht zusammengefasst. Die Vor- und Nachteile der Abschaffung des Policenmodells sowie die Regelungen für ein neues Widerrufsrecht werden diskutiert und die damit verbundenen Konsequenzen dargestellt. Gerade im Bereich der Kfz-Versicherung ist dem eigentlichen Hauptvertrag meist ein Vertrag über die vorläufige Deckung vorgelagert. Die vorläufige Deckung ist im bisherigen VVG nicht gesetzlich geregelt. Im neuen VVG wird die vorläufige Deckung mit einbezogen. Damit wird der Bedeutung der vorläufigen Deckung Rechnung getragen. Die Arbeit untersucht die neuen Regelungen und geht insbesondere auf die Vorstellung der Reformkommission zur Unwirksamkeit des rückwirkenden Wegfalls der vorläufigen Deckung ein. Die Arbeit zeigt zunächst die Regelungen des bisherigen Rechts auf. Im Anschluss daran wird das neue Recht erörtert und ein Vergleich zum bisherigen Recht hergestellt. Grundlage für diese Arbeit ist der Regierungsentwurf vom 13. Oktober 2006. Sofern sich Änderungen zwischen Kommissions-, Referentenentwurf oder Regierungsentwurf ergeben haben, werden diese aufgegriffen.