Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Politik - Politische Theorie und Ideengeschichte, Note: keine, Friedrich-Schiller-Universität Jena (Institut Politikwissenschaften), Veranstaltung: Demokratietheorien, Sprache: Deutsch, Abstract: Hellenismus – eine ganze Epoche wurde mit dem Regierungsantritt von Alexander III. von Makedonien (Alexander der Große) im Jahre 336 eingeleitet. Hauslehrer des großen Feldherren Alexander, der 331 in der Schlacht bei Gaugamela (heutiger Nordirak) den Perser-König Dareios besiegte, war 343 bis 340 der griechische Staatsphilosoph Aristoteles (384 – 322). König Philipp II. von Makedonien berief Aristoteles im Jahre 343 nach Mieza (heutiges Nordgriechenland), um dort seinen Sohn Alexander III. von Makedonien zu unterrichten. Die Staats- und Demokratiephilosophie des Aristoteles beruht vor allem auf den Erkenntnissen seiner Lehrer Platon und dessen Lehrer Sokrates. Nach der Sokratischen (Sokrates, 469 – 399) Lehre entsteht Demokratie, wenn die Armen den Sieg davon tragen, dann von dem anderen Teil einige hinrichten, andere vertreiben, den übrigen aber gleichen Anteil geben am Bürgerrecht und an der Verwaltung, so dass die Obrigkeiten im Staat großenteils durch das Los bestimmt werden. Platon (427 - 347), ein Schüler des Sokrates, wollte einen gerechten Staat entwerfen. Platon erkannte an allen damaligen Staaten (poleis), dass sie insgesamt eine schlechte Verfassung (politeia) haben. Er prägte innerhalb der Staatslehre den Begriff des „Philosophenkönigs“. Der Philosoph, der das Wirkliche (das „Gute“) erkannt hat, soll den Staat regieren. Diese Lehre des Platon griff sein Schüler Aristoteles kritisch auf. Aristoteles konzipiert seinen Staat nicht im Idealen mit Philosophenkönigen als Herrschern, sondern im Möglichen. Nicht nur der beste Staat, sondern auch der mögliche Staat muss nach Aristoteles verwirklicht werden. Anders als sein Lehrer Platon wertet Aristoteles die Bildung einer Gemeinschaft nicht als natürliche Schwäche des Individuums (Mensch), sondern als natürliche Neigung des Menschen. Der Mensch sei demnach von Natur aus ein staatenbildendes Wesen . Aufgabe des Staates ist die sittliche Vervollkommnung seiner Bürger. Erst innerhalb des Staates kann sich die Tugend des Einzelnen vollkommen entwickeln, weil erst im Staat die Autarkie (Selbstgenügsamkeit) der Gemeinschaft garantiert ist.