Studienarbeit aus dem Jahr 2012 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Handelsrecht, Gesellschaftsrecht, Kartellrecht, Wirtschaftsrecht, Note: 1,3, Hochschule Aschaffenburg, Veranstaltung: Markenrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: · Wie lange müssen Sonderangebote für den Käufer vorrätig sein? · Wie muss ein Unternehmer über die Bevorratung der Ware aufklären? · Gibt es Unterschiede bei der Art der Ware? Diese Seminararbeit beschäftigt sich mit diesen Fragen und den rechtlichen Konsequenzen. Da in § 5a III UWG Waren- und Dienstleistungsangebote als gleichwertig angesehen werden, wird hier beides unter dem Begriffen Ware, Angebot und Produkt beschrieben.
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