Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Geschichte Europas - Mittelalter, Frühe Neuzeit, Note: 2,0, Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg (Institut für mittelalterliche Geschichte), Veranstaltung: Proseminar Mittelalterliche Geschichte, Sprache: Deutsch, Abstract: Der Konflikt zwischen Welfen und Staufern kann unstrittig als innenpolitisch bedeutsamer Machtkampf im Reichsgebiet des 12. Jahrhunderts angesehen werden. Der Kontrast zweier Herrschaftshäuser, die nach dem Aussterben der männlichen Linie des salischen Kaisergeschlechts das Vorrecht auf die Königswürde beanspruchten, ist ein von Historikern häufig erörterter Zeitabschnitt. Im Zentrum des Interesses steht dabei das Selbstverständnis zweier Geschlechter und darüber hinaus das Rechtsverständnis im Hochmittelalter. Im Bezug auf die Welfen liegt mit der ,,Historia Welforum" eine Chronik vor, die erstmalig mit der Absicht verfasst wurde, die Wirkungsgeschichte eines Herrschergeschlechtes wiederzugeben. Die vorliegende Arbeit soll ausgehend von dieser Quelle die Auseinandersetzungen um die Herrschaftsnachfolge nach dem Tode Lothars III. interpretieren. Daraus ergibt sich die Fragestellung, nach welchem Rechtverständnis die Königswahl Konrads III. und die ,,Prozesse" gegen Heinrich den Stolzen aus heutiger Sicht zu bewerten sind. Grundlegend hierfür sind unter anderem die Aufsätze von Gerd Althoff1, Egon Boshof2 und Jan Paul Niederkorn3. Im Mittelpunkt steht die kontroverse Ansicht, in wiefern Prozesse im Mittelalter mit heutigen Rechtsgrundsätzen vergleichbar sind oder sich unterscheiden. Die Frage nach der Legitimation der Wahl Konrads III. ist von Gerhard Lubich4 und Roland Pauler5 in jüngster Vergangenheit untersucht und neu interpretiert worden. Die Dreiteilung der Gliederung ergibt sich aus einer Einordnung des historischen Kontexts der Ereignisse von der Wahl Lothars III. zum König bis zum Tode Heinrich des Stolzen, der Interpretation der ,,Historia Welforum" bezüglich der Auseinandersetzungen nach dem Tode Lothars III. und einer Untersuchung des oben erwähnten Rechtsgedankens. Das erste Kapitel stützt sich dabei auf das Handbuch Bernd Schneidmüllers6 und soll das Thema kurz in den zu Grunde liegenden historischen Rahmen einordnen. Die ,,Historia Welforum" liegt in einer Übersetzung von Erich Königs vor, die damit als zitierfähiger Text verwendet wird.7 Als Interpretationshilfe dienen Aufsätze von Otto Gerhard Oexle8 und Matthias Becher9. Als Vergleichsquelle dient die Chronik Ottos von Freising, der die Vorgänge aus einer eher stauferfreundlichen Sicht beschreibt [...]