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Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Sonstiges, Note: keine, Ludwig-Maximilians-Universität München (Kommunikationswissenschaft und Medienforschung), Veranstaltung: Medienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Informationsbeschaffung stellt eine der Hauptaufgaben der Journalisten dar. Dabei sind sie auf Auskünfte und Informationen verschiedener Organisationen und Personen angewiesen. Doch nicht selten wird den Medien der Zugang zu wichtigen Informationen erschwert. Nach Ansicht des Journalistenverbandes "Netzwerk Recherche" wird aufgrund der…mehr

Produktbeschreibung
Studienarbeit aus dem Jahr 2006 im Fachbereich Medien / Kommunikation - Sonstiges, Note: keine, Ludwig-Maximilians-Universität München (Kommunikationswissenschaft und Medienforschung), Veranstaltung: Medienrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Informationsbeschaffung stellt eine der Hauptaufgaben der Journalisten dar. Dabei sind sie auf Auskünfte und Informationen verschiedener Organisationen und Personen angewiesen. Doch nicht selten wird den Medien der Zugang zu wichtigen Informationen erschwert. Nach Ansicht des Journalistenverbandes "Netzwerk Recherche" wird aufgrund der Auskunftsverweigerung und Informationsblockaden von Behörden die Pressefreiheit in Deutschland Behörden zunehmend eingeschränkt. Immer häufiger versuchen Vertreter aus Politik, Wirtschaft und Interessenverbänden unliebsame und kritische Artikel und Beiträge oft schon vor der Veröffentlichung zu behindern, einzuschränken oder zu unterbinden. Dabei besteht in der Bundesrepublik Deutschland nach Art. 5 Abs. 1 GG das Recht auf Informationsfreiheit, welches jeden berechtigt, sich ungehindert aus allgemein zugänglichen Quellen zu unterrichten. Ebenso soll jedem einzelnen ermöglicht werden, seinen Wissensdurst zu befriedigen, ohne vom Staat daran gehindert zu werden. Zu den allgemein zugänglichen Quellen zählen öffentliche Register und Verzeichnisse, privat betriebene Datenbanken, staatliche Register sowie die Massenkommunikationsmittel. Doch gerade Informationen, welche nicht öffentlich zugänglich, können bei der öffentlichen Meinungs- und Willensbildung eine wichtige Rolle spielen. Damit die Journalisten den einzelnen Bürger umfassend über alle Angelegenheiten von allgemeinem Interesse informieren können, hat der Gesetzgeber den Massenmedien und ihren Mitabeitern einige Sonderrechte eingeräumt. Sie haben auch gegenüber den Behörden einen Auskunftsanspruch. Allerdings ist dieser Anspruch nicht schrankenlos. Um Personen oder Organisationen zu schützen hat der Gesetzgeber so genannte Auskunftsverweigerungsgründe definiert, welche die Behörde berechtigt, unter bestimmten Voraussetzungen, keine Information zu erteilen. [...]

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