Studienarbeit aus dem Jahr 2009 im Fachbereich Jura - Zivilrecht / Familienrecht / Erbrecht, Note: 17 Punkte, Universität Münster, Veranstaltung: Familien- und Erbrecht, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Relevanz der Auslegung spielt bei Verfügungen von Todes wegen eine erhebliche Rolle. Dieses hängt zum einen damit zusammen, dass die erbrechtlichen Regeln und Begrifflichkeiten Laien regelmäßig nicht oder nur wenig bekannt sind und trotzdem letztwillige Verfügungen oft ohne juristische Beratung abgefasst werden.1 Ferner liegt zwischen Testamentserrichtung und Erbfall nicht selten eine erhebliche Zeitspanne, in denen sich die tatsächlichen Verhältnisse maßgeblich ändern können.2 So kommt es nach dem Erbfall immerwährend zu Streitigkeiten über die Verteilung der Erbmasse beziehungsweise zur Frage wer überhaupt Erbe geworden ist, ein Vermächtnis erhalten hat, unter Umständen aber nur in Anrechnung seines ohnehin bestehenden Erbteils. In diesen Fällen bedarf es - mangels Möglichkeit den Erblasser nunmehr nach seinen Vorstellungen zu befragen - der Hilfe von Juristen. Hier beginnt unlängst der Raum der Auslegung von Verfügungen von Todes wegen, die sich nicht unerheblich von der allgemeinen Auslegung des Zivilrecht unterscheidet. Der erbrechtliche Auslegungsvertrag ist dabei ein weiteres zur Verfügung stehendes Mittel, Rechtsklarheit zu schaffen. Die in Betracht kommenden Erben und Bedachten können sich darin verbindlich auf eine für sie geltende Auslegungsvariante festzulegen und auf diesem Wege die Unsicherheit über die bestehende Rechtslage beseitigen.
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