Studienarbeit aus dem Jahr 2011 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,0, Hochschule Aschaffenburg, Veranstaltung: Workshop Praxis der Wirtschaftsprüfung, Sprache: Deutsch, Abstract: Mit dem Grünbuch der Europäischen Kommission vom Oktober 2010 wurde die Lawine über die viel diskutierte Problematik der "Erwartungslücke" erneut losgetreten. Im Lichte der Finanzkrise kam die Frage auf, ob die Rolle der Abschlussprüfer neu definiert werden müsse, um zukünftige Finanzrisiken abzuschwächen. Hintergrund ist die divergierende Erwartungshaltung der Interessengruppen eines geprüften Abschlusses. Die Erteilung eines uneingeschränkten Testats wird von der Öffentlichkeit häufig als vermeintliche Garantie für die finanzielle und wirtschaftliche Gesundheit des Unternehmens und damit einhergehend als Bescheinigung einer lückenlosen Prüfung angesehen. Umso größer ist daher die Verwunderung, dass Unternehmen, denen ein korrekter Abschluss testiert wurde, sich de facto in einer finanziellen Schieflage befinden oder gar kurze Zeit später deren dolose Handlungen offenkundig werden. Aus diesem Grund sollte der Frage nachgegangen werden, inwieweit die öffentliche Wahrnehmung mit der vorgesehenen Ausrichtung der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung vereinbar ist. Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Ausrichtung der gesetzlichen Jahresabschlussprüfung sowohl im Hinblick auf deren vorgesehene Funktionen als auch auf den handelsrechtlich regulierten Umfang. Im interessierenden Zusammenhang wird insbesondere untersucht, welchen Leistungsauftrag der Gesetzgeber dem Jahresabschlussprüfer auferlegt und an welcher Stelle dieser Auftrag seine Grenze findet. Anhand dieser Kriterien wird eine Abgrenzung zur forensischen Unterschlagungsprüfung vorgenommen. Hierbei ist es unerlässlich, auch relevante berufsständische Verlautbarungen ins Kalkül zu ziehen um festzustellen, inwieweit sich der Berufsstand der Wirtschaftsprüfer eigene Maßstäbe im Hinblick auf die Ausrichtung seiner Prüfungstätigkeit setzt. Die Arbeit schließt mit einer Gesamtschau der gewonnenen Erkenntnisse und einem Ausblick auf die künftige Erwartungshaltung bezüglich den Anforderungen an die gesetzliche Jahresabschlussprüfung.
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